Öffentliche Bekanntmachungen
Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.
Widmung von Straßen im Gemeindegebiet Borstel-Hohenraden 19.07.2023
Widmung von Straßen im Gemeindegebiet Borstel-Hohenraden
Amt Pinnau, der Amtsvorsteher handelnd für die
Gemeinde Borstel-Hohenraden
Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung
Widmungsverfügung
Betr.: Widmung von Straßen im Gemeindegebiet Borstel-Hohenraden
Entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.07.2023 wird die Widmung nachstehend aufgeführter Straße für den öffentlichen Verkehr gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der zurzeit geltenden Fassung verfügt. Gemäß § 3 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes wird somit die Straße
Am Dolmen
(Flurstücke 851, 907, 904, 918, 902, 908, 910, 900, 898, 896, 920, 894, 891, 892, Flur 13,
Gemarkung Borstel-Hohenraden)
in die Straßengruppe Gemeindestraße als Ortsstraße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 a) StrWG eingeteilt.
Die Wirksamkeit der Widmung der Straßen für den öffentlichen Verkehr tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe der Widmungsverfügung ein.
Die Gemeinde Borstel-Hohenraden ist Trägerin der Straßenbaulast und Eigentümerin der der Straßen dienenden Grundstücke.
Die Widmungsverfügung und der maßgebliche Lageplan hierzu können ab sofort bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) im Amt Pinnau, Zimmer 10, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, während der Dienststunden eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmung können Sie gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt Pinnau erheben. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich eingereicht werden oder zur Niederschrift erklärt werden. Die Anschrift lautet: Amt Pinnau, Der Amtsvorsteher, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen.
2. Elektronisch: Der Widerspruch kann als De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach den De-Mail-Gesetz vom 28. April 2011 (BGBl. S. 666) in der z.Zt. gültigen Fassung erhoben werden.
Die De-Mail-Adresse lautet: info@amt-pinnau.sh-kommunen.de-mail.de
Borstel-Hohenraden, den 18.07.2023 Gemeinde Borstel-Hohenraden
Der Bürgermeister
gez. Harm Kähler
Rellingen, den 19.07.2023 Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Harm Kähler