Öffentliche Bekanntmachungen
Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.
Bekanntmachung des Wahlleiters des Amtes Pinnau über die Wahlkreiseinteilung und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl am 14. Mai 2023 in den Gemeinden Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt 19.12.2022
Bekanntmachung des Wahlleiters des Amtes Pinnau über die Wahlkreiseinteilung und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl am 14. Mai 2023 in den Gemeinden Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt
Für die Gemeindewahl in den amtsangehörigen Gemeinden Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt am 14. Mai 2023 fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2022 die Wahlkreise in den amtsangehörigen Gemeinden festgelegt.
Die Gemeinden Borstel-Hohenraden, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt bilden gem. § 9 Abs. 1 des GKWG nur jeweils einen Wahlkreis.
In der Gemeinde Ellerbek werden folgende drei Wahlkreis gem. § 9 Abs. 2 des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreises in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlgesetz – GKWG) gebildet.
Wahlkreis 1 |
Wahlkreis 2 |
Wahlkreis 3 |
Achter de Höf |
Akazienweg |
An der Aue |
Am Teich |
Am Karpfenteich |
Birkenau |
An der Feuerwache |
Am Moorgraben |
Breslauer Straße |
An Börn |
Bei den Birken |
Bromberger Straße |
Auengrund |
Bei der Kirche |
Danziger Straße |
Brooksweg |
Birkenweg |
Heidkampsweg |
Burstah |
Blütenweg |
Holsteiner Chaussee |
Dorfstraße |
Drosselstraße |
Im Wiesengrund |
Dubenhorst |
Ericaweg |
Königsberger Straße |
Haselweg |
Eschenweg |
Küstriner Straße |
Hauptstraße |
Finkenstieg |
Mühlenau |
Ihlweg |
Fuchsrute |
Pinnau |
Kellerstraße |
Ginsterweg |
Posener Straße |
Kirchenstieg |
Hasenheide |
Rugenbergener Mühlenwg. |
Krönkampsweg |
Heideweg |
Röpenkampsweg |
Lütten Stieg |
Heidkoppelsiedlung |
Stettiner Straße |
Moorkampsweg 15-19 (ungerade) |
Heidkoppelweg |
Tilsiter Straße |
Niekampsweg |
Kastanienweg |
Willhorner Heide |
Oasenweg |
Moordamm |
|
Pinneberger Str. 131 - 147 |
Moorkampsweg 1-14 |
|
Pyramidenweg |
Moorkampsweg 16-28 (gerade) |
|
Radelandweg |
Pinneberger Str. 149–184a |
|
Regentstraße |
Rehwinkel |
|
Rellinger Weg |
Tannenweg |
|
Rugenbergener Siedlung |
Ulmenweg |
|
Rugenbergener Straße |
Unter den Linden |
|
Schneesch |
Verbindungsweg |
|
Seerosenstraße |
||
Tangstedter Mühlenweg |
||
Topesch |
||
Waldhofstraße |
||
Weidenstieg |
||
Zum Sportplatz |
Gemäß § 22 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl auf.
In den Gemeindewahlkreises werden Vertreterinnen und Vertreter wie folgt gewählt (§ 8 GKWG):
Gemeinde |
Zahl der Vertreterinnen und Vertreter |
||
Insgesamt |
Unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter |
Listenvertreterinnen und Listenvertreter |
|
Borstel-Hohenraden |
13 |
7 |
6 |
Ellerbek |
17 |
9 (in jedem Wahlkreis drei) |
8 |
Kummerfeld |
13 |
7 |
6 |
Prisdorf |
13 |
7 |
6 |
Tangstedt |
13 |
7 |
6 |
Wahlvorschläge können für die Wahl der unmittelbaren Vertreterinnen oder Vertreter (unmittelbare Wahlvorschläge) von
- Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes (politische Parteien)
- Wahlberechtigte, die sich zu einer Gruppe zusammenschließen (Wählergruppen) und
- Wahlberechtigte
eingereicht werden.
Wahlvorschläge für die Wahl von Listenvertreterinnen und Listenvertreter (Listenwahlvorschläge) können von politischen Parteien und Wählergruppen eingereicht werden.
Die Verbindung von Listenwahlvorschlägen ist unzulässig, ebenso die Einreichung von gemeinsamen Wahlvorschlägen mehrerer Parteien, mehrerer Wählergruppen oder von Parteien und Wählergruppen.
Eine politische Partei oder eine Wählergruppe kann nur so viele unmittelbare Wahlvorschläge, wie unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, und nur einen Listenwahlvorschlag für den die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber nicht begrenzt ist, einreichen. Eine Bewerberin oder ein Bewerber kann sowohl einem unmittelbaren Wahlvorschlag als auch in einem Listenwahlvorschlag benannt werden.
Wählbar sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen neben Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger).
Die Wahlvorschläge sind gemäß § 19 GKWG spätestens bis
Montag, den 20. März 2023, 18:00 Uhr (Ausschlussfrist)
schriftlich beim Wahlleiter des Amtes Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Herr Holm, Zimmer 107, einzureichen.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Wahlvorschläge möglichst so frühzeitig vor dem letzten der Einreichungsfrist eingereicht werden sollten, dass Mängel die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.
Die für das Vorschlagsverfahren erforderlichen amtlichen Vordrucke können beim
Amt Pinnau
Herrn Holm
Zimmer 107 (1. OG)
Hauptstraße 60
25462 Rellingen
Tel: 04101/7972-223
Email: i.holm@amt-pinnau.de
angefordert bzw. in den Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr, Dienstag auch 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) abgeholt werden.
Rellingen, den 19.12.2022
Amt Pinnau
Der Wahlleiter
Holm