Öffentliche Bekanntmachungen
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Feststellung eines neuen Gemeindevertreters in der Gemeinde Tangstedt 29.11.2022
Feststellung eines neuen Gemeindevertreters in der Gemeinde Tangstedt
Der Gemeindevertreter Volker Höhn hat mit Wirkung zum 07.12.2022 sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt.
Gem. § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung ist
Herr Friedrich Wulf
Dorfstraße 26
25499 Tangstedt
zum neuen Gemeindevertreter mit Wirkung ab 08.12.2022 festgestellt worden.
Jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Tangstedt kann gegen diese Feststellung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist innerhalb eines Monats beim Amt Pinnau in 25462 Rellingen, Hauptstraße 60, schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.
Rellingen, 22.11.2022
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
Hildebrand