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Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
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Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.





Öffentliche Auslegung der Entwürfe der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Fortschreibung des Landschaftsplanes der Gemeinde Tangstedt für das gesamte Gemeindegebiet nach § 7 Abs. 3 LNatSchG i.V.m. § 11 BNatSchG 01.11.2022 


Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Tangstedt
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tangstedt für das gesamte Gemeindegebiet nach § 3 Abs. 2 BauGB und Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Fortschreibung des Landschaftsplanes der Gemeinde Tangstedt für das gesamte Gemeindegebiet nach § 7 Abs. 3 LNatSchG i.V.m. § 11 BNatSchG

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 29.09.2022 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sowie der Fortschreibung des Landschaftsplanes der Gemeinde Tangstedt für das gesamte Gemeindegebiet und die Begründung mit Umweltbericht liegen vom

17.11.2022 bis einschließlich 21.12.2022

in der Amtsverwaltung Pinnau, Fachbereich Bauen und Ordnung, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 10, während der Dienststunden (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) öffentlich aus.

Planzeichnung des Flächennutzungsplanes lesen

Begründung mit dem Umweltbericht zu dem Flächennutzungsplan lesen

Landschaftsplan lesen

Bestand Biotoptypen lesen

Bestand Biotoptypen Bewertung lesen

Bestand Boden, Wasser, Klima lesen

Bestand Landschaftseinheiten lesen

Bestand Relief lesen

Bestand Schutzgebiete lesen

Entwicklungskonzept lesen

Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB lesen

Immissionsschutz-Stellungnahme nach der Geruchsimmissionsschutzrichtlinie (GIRL) lesen

Informationen nach Artikel 13 DSGVO Bauleitplanung lesen

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar, die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus:

  1. Landschaftsplan der Gemeinde Tangstedt, parallel zum Flächennutzungsplan ausliegende Entwurfsfassung, 2022, einschließlich der zugehörigen strategischen Umweltprüfung
  2. Umweltbericht zum Flächennutzungsplan (Bestandteil der Begründung)
  3. die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB
  4. Immissionsschutz-Stellungnahme nach der Geruchsimmissionsschutzrichtlinie (GIRL)


Übersicht über die vorliegenden umweltbezogenen Themen:

Schutzgut

Aussagen zu

Unterlage

Mensch

Immissionen, Dorferneuerung

Lärm

Umweltbericht

Stellungnahmen: Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - Technischer Umweltschutz;

BUND;

Immissionsschutz-Stellungnahme nach GIRL

Tiere / Pflanzen

Biodiversität

Umweltbericht/ Landschaftsplan Stellungnahmen: BUND

Boden / Wasser

Altstandorte, Altablagerungen, Versickerungsfähigkeit von Böden, vorsorgender Bodenschutz, Regenrückhaltung

Flächenverbrauch; Oberflächenentwässerung und Grundwasserneubildung, Gewässer

Umweltbericht/ Landschaftsplan Stellungnahmen: Kreis Pinneberg - Fachdienst Umwelt

Wasserverband Pinnau-Bilsbek-Gronau;

BUND

Klima / Luft

Klimaschutz

Umweltbericht/ Landschaftsplan Stellungnahmen: BUND;

Immissionsschutz-Stellungnahme nach GIRL

Landschaft

Landschaftsschutzgebiete

Umweltbericht/ Landschaftsplan Stellungnahmen: Privatperson

Kultur / Sachgüter

Archäologische Interessensgebiete, Kulturdenkmale

Umweltbericht/ Landschaftsplan Stellungnahmen: Archäologisches Landesamt;

Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein; Kreis Pinneberg - FD Gebäudemanagement, untere Denkmalschutzbehörde

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB bzw. nach § 7 Abs. 3 LNatSchG i.V.m. § 11 BNatSchG auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-pinnau.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Derzeit sind die besonderen Bedingungen im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zu beachten. Eine Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen in den Räumlichkeiten der Amtsverwaltung Pinnau ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 04101/7972-285 möglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per e-mail an post@ac-planergruppe.de gesendet werden. Auch Kinder und Jugendliche gehören zur Öffentlichkeit und können sich während der Auslegung über die Planung informieren und Stellungnahmen dazu abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den F-Plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Ge­meinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des F-Planes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflich­ten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte gel­tend machen können.

Rellingen, 01.11.2022

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher    

gez. Günther Hildebrand

01.11.2022