Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Auslegung der Entwürfe der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Fortschreibung des Landschaftsplanes der Gemeinde Tangstedt für das gesamte Gemeindegebiet nach § 7 Abs. 3 LNatSchG i.V.m. § 11 BNatSchG 01.11.2022
Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Tangstedt
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tangstedt für das gesamte Gemeindegebiet nach § 3 Abs. 2 BauGB und Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Fortschreibung des Landschaftsplanes der Gemeinde Tangstedt für das gesamte Gemeindegebiet nach § 7 Abs. 3 LNatSchG i.V.m. § 11 BNatSchG
Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 29.09.2022 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sowie der Fortschreibung des Landschaftsplanes der Gemeinde Tangstedt für das gesamte Gemeindegebiet und die Begründung mit Umweltbericht liegen vom
17.11.2022 bis einschließlich 21.12.2022
in der Amtsverwaltung Pinnau, Fachbereich Bauen und Ordnung, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 10, während der Dienststunden (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) öffentlich aus.
Planzeichnung des Flächennutzungsplanes lesen
Begründung mit dem Umweltbericht zu dem Flächennutzungsplan lesen
Landschaftsplan lesen
Bestand Biotoptypen lesen
Bestand Biotoptypen Bewertung lesen
Bestand Boden, Wasser, Klima lesen
Bestand Landschaftseinheiten lesen
Bestand Relief lesen
Bestand Schutzgebiete lesen
Entwicklungskonzept lesen
Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB lesen
Immissionsschutz-Stellungnahme nach der Geruchsimmissionsschutzrichtlinie (GIRL) lesen
Informationen nach Artikel 13 DSGVO Bauleitplanung lesen
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar, die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus:
- Landschaftsplan der Gemeinde Tangstedt, parallel zum Flächennutzungsplan ausliegende Entwurfsfassung, 2022, einschließlich der zugehörigen strategischen Umweltprüfung
- Umweltbericht zum Flächennutzungsplan (Bestandteil der Begründung)
- die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB
- Immissionsschutz-Stellungnahme nach der Geruchsimmissionsschutzrichtlinie (GIRL)
Übersicht über die vorliegenden umweltbezogenen Themen:
Schutzgut |
Aussagen zu |
Unterlage |
Mensch |
Immissionen, Dorferneuerung Lärm |
Umweltbericht Stellungnahmen: Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - Technischer Umweltschutz; BUND; Immissionsschutz-Stellungnahme nach GIRL |
Tiere / Pflanzen |
Biodiversität |
Umweltbericht/ Landschaftsplan Stellungnahmen: BUND |
Boden / Wasser |
Altstandorte, Altablagerungen, Versickerungsfähigkeit von Böden, vorsorgender Bodenschutz, Regenrückhaltung Flächenverbrauch; Oberflächenentwässerung und Grundwasserneubildung, Gewässer |
Umweltbericht/ Landschaftsplan Stellungnahmen: Kreis Pinneberg - Fachdienst Umwelt Wasserverband Pinnau-Bilsbek-Gronau; BUND |
Klima / Luft |
Klimaschutz |
Umweltbericht/ Landschaftsplan Stellungnahmen: BUND; Immissionsschutz-Stellungnahme nach GIRL |
Landschaft |
Landschaftsschutzgebiete |
Umweltbericht/ Landschaftsplan Stellungnahmen: Privatperson |
Kultur / Sachgüter |
Archäologische Interessensgebiete, Kulturdenkmale |
Umweltbericht/ Landschaftsplan Stellungnahmen: Archäologisches Landesamt; Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein; Kreis Pinneberg - FD Gebäudemanagement, untere Denkmalschutzbehörde |
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB bzw. nach § 7 Abs. 3 LNatSchG i.V.m. § 11 BNatSchG auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-pinnau.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Derzeit sind die besonderen Bedingungen im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zu beachten. Eine Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen in den Räumlichkeiten der Amtsverwaltung Pinnau ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 04101/7972-285 möglich.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per e-mail an post@ac-planergruppe.de gesendet werden. Auch Kinder und Jugendliche gehören zur Öffentlichkeit und können sich während der Auslegung über die Planung informieren und Stellungnahmen dazu abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den F-Plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des F-Planes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Rellingen, 01.11.2022
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Günther Hildebrand