Öffentliche Bekanntmachungen
Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.
Haushaltssatzung der Gemeinde Borstel-Hohenraden für das Haushaltsjahr 2022 28.12.2021
Haushaltssatzung der Gemeinde Borstel-Hohenraden für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.12.2021 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde- folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
1. |
im Ergebnisplan mit |
einem Gesamtbetrag der Erträge auf |
5.729.800 EUR |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
5.589.900 EUR |
einem Jahresüberschuss von |
139.900 EUR |
2. |
im Finanzplan mit |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
4.478.200 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
5.065.600 EUR |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
2.845.400 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
2.888.600 EUR |
festgesetzt. |
§ 2
Es werden für das Haushaltsjahr 2022 festgesetzt:
1. |
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
383.000 EUR |
2. |
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
1.000.000 EUR |
3. |
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
0 EUR |
4. |
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
8,54 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer |
|
|
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
335 % |
|
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
335 % |
|
2. Gewerbesteuer |
340 % |
|
§ 4
(1) Der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung gemäß § 82 und § 84 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt jeweils 10.000 EUR.
(2) Die Wertgrenze, ab der Investitionen einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 € festgesetzt. Davon ausgenommen sind Baumaßnahmen. Diese sind einzeln darzustellen.
(3) Als erheblich im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 1 Gemeindeordnung Schl.-Hol. gelten 3 % der Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit.
§ 5
Übertragbar in das nächste Haushaltsjahr sind Aufwendungen, die nicht zu einem Budget gehören und die dazugehörige Auszahlungen, wenn sie aus zweckgebundenen Erträgen und den dazugehörigen Einzahlungen finanziert werden, sofern diese Erträge noch nicht
zweckentsprechend verwendet wurden.
§ 6
(1) Die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets sind mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschreibungen und der Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen sowie Sonderposten gegenseitig deckungsfähig.
Darüber hinaus sind alle Konten im Abschnitt Personalaufwendungen gegenseitig deckungsfähig.
(2) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eines Budgets sind gegenseitig deckungsfähig, soweit der Haushaltsplan keine Einschränkungen ausweist.
(3) Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen eines Budgets berechtigen vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bürgermeister zur Leistung von Mehraufwendungen und den dazugehörigen Auszahlungen innerhalb eines Budgets. Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen aus der Erstattung von Personalaufwendungen können nur für Personalmehraufwendungen und den dazugehörigen Mehrauszahlungen verwendet werden.
(4) Gemäß § 20 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden unter vorbenannter Bewirtschaftungsregeln folgende Teilpläne zu einem Budget erklärt:
Die Teilpläne 11101 bis 21101 und 25300 bis 61200 bilden jeweils ein Budget.
Die Teilpläne 21105 bis 24101 bilden gemeinsam ein Budget.
Es werden folgende Produkt- /Budgetverantwortliche bestimmt:
1. 12601 Freiwillige Feuerwehr Borstel-Hohenraden = Wehrführer
2. 21101 Grundschule Borstel-Hohenraden = Schulleitung
3. 57301 Bauhof Borstel-Hohenraden = Bauhofleitung
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 21.12.2021 erteilt.
Rellingen, 28.12.2021 Gemeinde Borstel-Hohenraden
Der Bürgermeister
gez. Kähler
Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Borstel-Hohenraden für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen können während der Dienststunden bei der Amtsverwaltung Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen oder auf der Internetseite des Amtes (www.amt-pinnau.de) eingesehen werden.
Rellingen, 28.12.2021
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher