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Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
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Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.





Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung - nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 16.12.2021 


Amt Pinnau, handelnd für die Gemeinde Borstel-Hohenraden
Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung –  nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)  

Aufstellungsbeschluss des Entwurfs der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 & 3 und Satz 2 BauGB für das Gebiet - nördl. Dorfstraße / östl. Wohldweg:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borstel-Hohenraden hat in ihrer Sitzung am 29.10.2019 und mit geändertem Beschluss am 23.11.2021 beschlossen, eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für das Gebiet nördlich Dorfstraße / östlich Wohldweg aufzustellen. Der genaue Plangeltungsbereich ist dem anliegenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Planungsziel ist die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Sie soll eine maßvolle Erweiterung des Innenbereiches ermöglichen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Bekanntmachung

der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Klarstellungs-Ergänzungssatzung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 

Öffentliche Auslegung und Entwurf der Ergänzungssatzung der Gemeinde gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 & 3 und Satz 2 BauGB für das Gebiet - nördl. Dorfstraße / östl. Wohldweg:

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 23.11.2021 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Borstel-Hohenraden für das Gebiet nördlich Dorfstraße / östlich Wohldweg und die dazugehörende Begründung liegen vom 20.12.2021 bis  24.01.2022 im Amt Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 12 während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Derzeit sind die besonderen Bedingungen im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zu beachten. Eine Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen in den Räumlichkeiten der Amtsverwaltung Pinnau ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Auskünfte werden unter der Telefonnummer 04101/7972-249 erteilt.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-pinnau.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Ergänzungssatzung nicht von Bedeutung ist. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.  

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Der Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Borstel-Hohenraden ergibt sich aus dem nachfolgend dargestellten Übersichtsplan:

Planzeichnung zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung

Rellingen, 10.12.2021

Amt Pinnau

Der Amtsvorsteher 

gez. Günther Hildebrand

Satzung Klarstellungs- und Ergänzungssatzung

Begründung zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung

16.12.2021