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Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
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Öffentliche Bekanntmachungen

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Haushaltssatzung des Amtes Pinnau für das Haushaltsjahr 2022 18.11.2021 


Haushaltssatzung des Amtes Pinnau für das Haushaltsjahr 2022

Aufgrund des § 18 Amtsordnung i.V.m. § 77 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 08.11.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

4.516.800

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

4.516.800

EUR

 

einem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag von

0

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

4.233.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

4.323.600

EUR

 

 

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

119.300

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

148.200

EUR

 festgesetzt.

 § 2

 

Es werden festgesetzt: 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

0

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

15.000.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

35,74

Stellen.

 

§ 3 

Die Amtsumlage für das Haushaltsjahr 2022 wird auf  18,686182 % der Finanzkraft der amtsangehörigen Gemeinden festgesetzt. 

§ 4 

(1) Der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsvorsteher seine Zustimmung gemäß § 18 AO i.V.m. § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt jeweils 10.000 € im Einzelfall. Die Genehmigung des Amtsausschusses gilt in diesen Fällen als erteilt.
(2) Als erheblich gelten 3 % der Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit.

(3) Die Wertgrenze, ab der Investitionen einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 € festgesetzt. Davon ausgenommen sind Baumaßnahmen. Diese sind einzeln darzustellen.

§ 5 

Übertragbar in das nächste Haushaltsjahr sind andere Aufwendungen, die nicht zu einem Budget gehören und die dazugehörige Auszahlungen, wenn sie aus zweckgebundenen Erträgen und den dazugehörigen Einzahlungen finanziert werden, sofern diese Erträge noch nicht zweckentsprechend verwendet wurden. Die Befugnis zur Übertragung wird auf den Amtsvorsteher übertragen; die Zustimmung des Amtsausschusses gilt in diesen Fällen als erteilt. 

§ 6

(1) Die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets sind mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschreibungen und der Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen sowie Sonderposten gegenseitig deckungsfähig.
(2) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie aus Finanzierungstätigkeit eines Budgets sind gegenseitig deckungsfähig, soweit der Haushaltsplan keine Einschränkungen ausweist.

(3) Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen eines Budgets berechtigen vorbehaltlich der Zustimmung durch den Amtsvorsteher grundsätzlich zur Leistung von Mehraufwendungen und den dazugehörigen Auszahlungen innerhalb eines Budgets.

(4) Gemäß § 18 AO i.V.m. § 20 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden unter vorgenannten Bewirtschaftungsregeln folgende Produkte zu einem Budget verbunden:

 

Budget

der Produktbereich

 

umfasst folgende Produkte

 

1

11101

Amtsorgane

11102

Verwaltungsleitung                           

11103

Innere Dienste

11104

Kämmerei                               

11105

Steuerverwaltung               

11106

11107

Finanzbuchhaltung

Bilanzbuchhaltung

11108

Bau- und Liegenschaftsverwaltung

11109

Gebäudemanagement

11110

Schul-, Kultur- und Sozialverwaltung

11111

Personalrat, Betriebsgemeinschaft

11112

Gleichstellungsbeauftragte

 



12102

Wahlen

 

 

12201

 Öffentliche Ordnung

12202

Bürgerbüro

12203

Gemeindebüro Ellerbek

12205

 

Standesamt

 

6

61100

Steuern, allgemeine Umlagen und Zuweisungen

 

 

61201

Sonst. allg. Finanzwirtschaft

 

 

 

 

         

 

Rellingen, 09.11.2021

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher

Hildebrand

18.11.2021