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Haushaltssatzung des Schulverbandes Bilsbek für das Haushaltsjahr 2022 10.11.2021
Haushaltssatzung des Schulverbandes Bilsbek für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit den §§ 14 und 15 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit sowie der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 02.11.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
1. |
im Ergebnisplan mit |
einem Gesamtbetrag der Erträge auf |
1.214.500 EUR |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
1.294.600 EUR |
einem Jahresfehlbetrag von |
80.100 EUR |
2. |
im Finanzplan mit |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
1.178.400 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
1.251.300 EUR |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
44.200 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
44.200 EUR |
festgesetzt. |
§ 2
Es werden für das Haushaltsjahr 2022 festgesetzt:
1. |
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
0 EUR |
2. |
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
0 EUR |
3. |
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
100.000 EUR |
4. |
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
2,20 Stellen |
§ 3
Die Verbandsumlage gem. § 13 der Verbandssatzung wird wie folgt festgesetzt:
Auf die Mitgliedsgemeinden entfallen folgende Beträge:
a) Umlage zur Finanzierung des Schulbetriebes der Bilsbek-Schule (Produkt 21102)
Gemeinde Kummerfeld 447.624,75 EUR
Gemeinde Prisdorf 325.973,51 EUR
b) Umlage zur Finanzierung der Schülerbeförderung (Produkt 24101)
Gemeinde Kummerfeld 57,84 EUR
Gemeinde Prisdorf 42,16 EUR
c) Umlage zur Finanzierung des Betriebs der Kindertageseinrichtung (Produkt 36501)
Gemeinde Kummerfeld 20.514,95 EUR
Gemeinde Prisdorf 26.358,31 EUR
d) Umlage zur Finanzierung der Investitionen im Schulbereich (Produkt 21102)
Gemeinde Kummerfeld 21.600,00 EUR
Gemeinde Prisdorf 21.600,00 EUR
e) Umlage zur Finanzierung der Investitionen im Kindertagesstättenbereich (Produkt 36501)
Gemeinde Kummerfeld 500,00 EUR
Gemeinde Prisdorf 500,00 EUR
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Verbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 und § 84 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000 EUR.
Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für den Schulverband Bilsbek von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
Die Wertgrenze, ab der Investitionen einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 Euro festgesetzt. Davon ausgenommen sind Baumaßnahmen. Diese sind einzeln darzustellen.
§ 5
Übertragbar in das nächste Haushaltsjahr sind Aufwendungen, die nicht zu einem Budget gehören und die dazugehörige Auszahlungen, wenn sie aus zweckgebundenen Erträgen und den dazugehörigen Einzahlungen finanziert werden, sofern diese Erträge noch nicht zweckentsprechend verwendet wurden.
§ 6
(1) Die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets sind mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschreibungen und der Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen sowie Sonderposten gegenseitig deckungsfähig.
(2) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie aus Finanzierungstätigkeit eines Budgets sind gegenseitig deckungsfähig, soweit der Haushaltsplan keine Einschränkungen ausweist.
(3) Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen eines Budgets berechtigen vorbehaltlich der Zustimmung durch die Verbandsvorsteherin grundsätzlich zur Leistung von Mehraufwendungen und den dazugehörigen Auszahlungen innerhalb eines Budgets. Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen aus der Erstattung von Personalaufwendungen können nur für Personalmehraufwendungen und den dazugehörigen Mehrauszahlungen verwendet werden.
(4) Gemäß. § 20 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden unter vorbenannter Bewirtschaftungsregeln folgende Teilpläne zu einem Budget erklärt:
Die Teilpläne 21102, 24101, 36501 bilden jeweils ein Budget.
Rellingen, 09.11.2021
Schulverband Bilsbek
Die Verbandsvorsteherin
gez. Koll
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Die vorstehende Haushaltssatzung des Schulverbandes Bilsbek für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen können während der Dienststunden bei der Amtsverwaltung Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen oder auf der Internetseite des Amtes (www.amt-pinnau.de) eingesehen werden.
Rellingen,10.11.2021
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher