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Öffentliche Bekanntmachungen

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1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Ellerbek 19.07.2021 


1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Ellerbek vom 26. November 2013

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.06.2021 und mit Genehmigung der Landrätin des Kreises Pinneberg folgender 1. Nachtrag der Hauptsatzung der Gemeinde Ellerbek erlassen: 

Artikel 1 

Die Hauptsatzung wird wie folgt geändert: 

§ 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1) Satzungen und Verordnungen der Gemeinde werden auf der Internetseite des Amtes Pinnau (www.amt-pinnau.de) bekannt gemacht. Die Veröffentlichung ist mit dem Ablauf des Tages bewirkt, an dem sie im Internet verfügbar ist. Jede Person kann sich diese Satzungen und Verordnungen kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen werden in der Amtsverwaltung, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen bereitgehalten. 

 

Artikel 2 

Der 1. Nachtrag der Hauptsatzung der Gemeinden Ellerbek tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung der Landrätin des Kreises Pinneberg vom 06.07.2021 erteilt.

 

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

Ellerbek, den 19.07.2021

 

Gemeinde Ellerbek
Der Bürgermeister

gez. Hildebrand

19.07.2021