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4. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung des Amtes Pinnau vom 03.04.2007 28.06.2021 


4. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung des Amtes Pinnau vom 03.04.2007

Aufgrund des § 24a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Pinnau vom 03. Juni 2021 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Pinneberg folgende 4. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung des Amtes Pinnau erlassen: 

 

Artikel 1

Die Hauptsatzung des Amtes Pinnau wird wie folgt geändert: 

§ 12 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1) Satzungen und Verordnungen des Amtes werden im Internet unter der Internetseite des Amtes Pinnau (www.amt-pinnau.de) bekannt gemacht. Die Veröffentlichung ist mit dem Ablauf des Tages bewirkt, an dem sie im Internet verfügbar ist. Jede Person kann sich diese Satzungen und Verordnungen kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen werden in der Amtsverwaltung, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen bereitgehalten. 

 

Artikel 2

Die 4. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 

Die Genehmigung nach § 24a der Amtsordnung in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung der Landrätin des Kreises Pinneberg vom  15.06.2021 erteilt. 

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

 

Rellingen, den 28.06.2021

 

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher

 

(Hildebrand)

 

 

 

 

 

28.06.2021