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Satzung zur Übertragung der Abgabensatzungshoheit für die Aufgaben der Wasserversorgung, Schmutzwassersammlung und Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Ellerbek auf die Gemeinde Rellingen 15.04.2021 


Satzung zur Übertragung der Abgabensatzungshoheit für die Aufgaben der Wasserversorgung, Schmutzwassersammlung und Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Ellerbek auf die Gemeinde Rellingen

Gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. September 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 514),

§ 1 Abs. 1, 3, § 2 Abs. 1 S. 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.11.2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 425), 

§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 des Landeswassergesetzes (LWG) in der Fassung vom 13. November 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 352), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.06.2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 425),

in Verbindung mit § 121 Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein (LVwG) in der Fassung vom 02.06.1992 (GVOBl. Schl.-H. S. 243, S. 534), zuletzt geändert durch Art. 1 Ges. v. 01.09.2020, (GVOBl. Schl.-H. S. 508)

sowie § 1 Abs. 4, und § 3 des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Gemeinde Ellerbek und der Gemeinde Rellingen vom 07. April 2021 überträgt die Gemeinde die hoheitliche Aufgaben der Wasserversorgung, der zentralen Schmutzwassersammlung und der Niederschlagswasserbeseitigung auf die Gemeinde Rellingen. Nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 10.12.2020 wird folgende Satzung erlassen:

 

§ 1
Träger der Aufgabe 

Die Gemeinde Ellerbek ist gemäß § 44 LWG abwasserbeseitigungspflichtig und in ihrem Gemeindegebiet für die Beseitigung des Abwassers zuständig. Mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 07.04.2021 geht die Aufgabe der Wasserversorgung, der zentralen Schmutzwassersammlung und der Niederschlagswasserbeseitigung einschließlich der Satzungshoheit auf die Gemeinde Rellingen über.

Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Übertragung der Aufgaben der Versorgung mit Wasser und der Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser zwischen der Gemeinde Ellerbek und der Gemeinde Rellingen 

§ 2 Übertragung der Abgabensatzungshoheit 

Mit Wirkung zum 01.01.2021 überträgt die Gemeinde Ellerbek die Abgabenhoheit für die zentrale Wasserversorgung, Schmutzwassersammlung und Niederschlagswasserbeseitigung auf die Gemeinde Rellingen. Die Gemeinde Rellingen ist damit berechtigt, Abgabensatzungen für das ihr übertragene Aufgabengebiet zu erlassen. 

§ 3 Befristung 

Die Übertragung der Abgabensatzungshoheit auf die Gemeinde Rellingen endet mit Ablauf der Laufzeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Gemeinde Ellerbek und der Gemeinde Rellingen vom 07.04.2021. 

§ 4 Inkrafttreten 

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.

 

 

Ellerbek, den 03.04.2021                                 

gez. Hildebrand  

(Günther Hildebrand)

Bürgermeister

15.04.2021