Öffentliche Bekanntmachungen
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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 ,,Dorfstraße" der Gemeinde Tangstedt für das Gebiet beidseits der Dorfstraße von Heidehofweg Nr. 12 bis Dorfstraße 134 (Ostseite) bzw. Pinneberger Weg Nr. 3 bis Dorfstraße 125 (Westseite) in unterschiedlicher Tiefe 13.04.2021
Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Tangstedt
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Dorfstraße“ der Gemeinde Tangstedt für das Gebiet beidseits der Dorfstraße von Heidehofweg Nr. 12 bis Dorfstraße 134 (Ostseite) bzw. Pinneberger Weg Nr. 3 bis Dorfstraße 125 (Westseite) in unterschiedlicher Tiefe von 25 m bis ca. 100 m ohne die jeweils anliegenden Abschnitte der bestehenden Bebauungspläne Nr. 6, 8, 9 und 11
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tangstedt hat in ihrer Sitzung am 13.06.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 16 „Dorfstraße“ der Gemeinde Tangstedt für das Gebiet beidseits der Dorfstraße von Heidehofweg Nr. 12 bis Dorfstraße 134 (Ostseite) bzw. Pinneberger Weg Nr. 3 bis Dorfstraße 125 (Westseite) in unterschiedlicher Tiefe von 25 m bis ca. 100 m ohne die jeweils anliegenden Abschnitte der bestehenden Bebauungspläne Nr. 6, 8, 9 und 11 aufzustellen.
Der Plangeltungsbereich ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16 soll ein planungsrechtlich verbindlicher Rahmen für künftige Bauvorhaben entlang der Dorfstraße geschaffen werden. Ziel ist es dabei, die jeweilige Eigenart der vorhandenen Bebauung im Wesentlichen zu erhalten und sicherzustellen, dass sich Neubauten in das ortstypische Erscheinungsbild verträglich einfügen.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Erhalt der typischen Ortsstruktur und -gestalt
- Schaffen eines verlässlichen Rahmens für Um- und Neubaumaßnahmen
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tangstedt hat den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 „Dorfstraße“ am 03.03.2021 gebilligt.
Alle an der Planung Interessierten werden eingeladen,
am Donnerstag, den 29.04.2021 um 18:30 Uhr
an einer digitalen öffentlichen Veranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB teilzunehmen. Zweck der Veranstaltung ist die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungender Planung. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Weiterhin können gemeinsam mit den Planern die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung diskutiert werden.
Das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird für das weitere Planverfahren ausgewertet und fließt in die Erstellung des B-Planentwurfs ein.
Um an der Veranstaltung teilzunehmen, senden Sie eine e-mail mit Ihren Kontaktdaten bis zum 20.04.2021 an:
post@ac-planergruppe.de. Sie erhalten anschließend alle Informationen zur Veranstaltung sowie den Link zur Teilnahme.
Sollten Sie keinen Zugang zu digitalen Medien haben, melden Sie sich bitte telefonisch bis zum 20.04.2021 bei dem Gemeindevertreter und Vorsitzenden des Bau-, Wege- und Umweltausschusses Herrn Kuhlmann an: Tel. 0173-7062654. Sie werden dann zeitnah darüber informiert, wo und in welcher Form, unter Einhaltung der geltenden Corona-Hygieneregeln, eine Teilnahme an der digitalen Veranstaltung ermöglicht wird.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung im Internet unter der Adresse www.amt-pinnau.de in der Rubrik „Bekanntmachungen“ eingestellt. Hier sind die in der öffentlichen Beteiligungsveranstaltung am 29.04.2021 vorgestellten Vorentwurfsunterlagen ab dem 30.04.2021 auch digital einsehbar.
Vorentwurf der Planzeichnung zum B-Plan Nr. 16, Blatt Süd 1
Vorentwurf der Planzeichnung zum B-Plan Nr. 16, Blatt Süd 2
Vorentwurf der Planzeichnung zum B-Plan Nr. 16, Blatt Mitte1
Vorentwurf der Planzeichnung zum B-Plan Nr. 16, Blatt Mitte 2
Vorentwurf der Planzeichnung zum B-Plan Nr. 16, Blatt Mitte 3
Vorentwurf der Planzeichnung zum B-Plan Nr. 16, Blatt Nord 1
Vorentwurf der Planzeichnung zum B-Plan Nr. 16, Blatt Nord 2
Vorentwurf der textlichen Festsetzungen zum B-Plan Nr. 16
Vorentwurf der Begründung zum B-Plan Nr. 16
Stellungnahmen zu dem Vorentwurf können bis einschließlich 17.05.2021 schriftlich, zur Niederschrift oder per e-mail bei dem Planungsbüro AC PLANERGRUPPE GMBH, Burg 7 a, 25524 Itzehoe, e-mail: post@ac-planergruppe.de, eingereicht werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e und Absatz 3 Buchstabe b der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das den im Internet bereitgestellten Vorentwurfsunterlagen beiliegt.
Information nach Art 13 DSGVO Bauleitplanung B-Plan Nr. 16
Rellingen, 12.04.2021
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Günther Hildebrand
Plangeltungsbereich B-Plan 16, Tangstedt