Öffentliche Bekanntmachungen
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Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Ellerbek 08.04.2021
Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Ellerbek
Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Ellerbek
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ellerbek hat in ihrer Sitzung am 25.03.2021 beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet "Waldhof 1 - 3 (Flur 6, Fl.St. 54/40)" aufzustellen. Der vorgesehene Geltungsbereich ist im nachfolgenden Lageplan kenntlich gemacht.
Der Bebauungsplan wird als Plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Ersatzlose Aufgabe der Verkaufsfläche des Discounter Marktes (rd. 821 qm Verkaufsfläche) und Erhöhung der derzeit zulässigen Verkaufsfläche des Vollsortimenters auf 1.650 m².
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Ellerbek gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Ellerbek in der Sitzung am 25.03.2021 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet "Waldhof 1 - 3 (Flur 6, Fl.St. 54/40)" und die Begründung liegen vom
16.04.2021 bis einschließlich 17.05.2021
in der Amtsverwaltung Pinnau, Fachbereich Bauen und Ordnung, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 8, während der Dienststunden (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) öffentlich aus.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-pinnau.de >Startseite>Bürgerservice>Bekanntmachungen eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Satzung 3. Änderung B-Plan 21 , Ellerbek
Begründung 3. Änderung B-Plan 21, Ellerbek
Gutachten zur 3. Änderung B-Plan 21, Ellerbek
Derzeit sind die besonderen Bedingungen im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zu beachten. Eine Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen in den Räumlichkeiten der Amtsverwaltung Pinnau ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Auskünfte werden unter der Telefonnummer 04101/7972-243 erteilt.
Wir weisen darauf hin, dass im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an Kunze, Jens „j.kunze@amt-pinnau.de“ gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des B-Planes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e und Absatz 3 Buchstabe b der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Datenschutzerklärung 3. Änderung B-Plan 21, Ellerbek
Der vorgesehene Geltungsbereich ist in dem nachfolgenden Lageplan kenntlich gemacht.
Geltungsbereich der 3. Änd. des B-Plans Nr. 21 - Gemeinde Ellerbek
Rellingen, 08.04.2021
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Günther Hildebrand