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Öffentliche Bekanntmachungen

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Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Borstel-Hohenraden und Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde nach § 3 Abs. 2 BauGB 08.12.2020 


Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Borstel-Hohenraden und
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde nach § 3 Abs. 2 BauGB

Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Borstel-Hohenraden

 

Der Bau-, Wege-, Umweltausschuss der Gemeinde Borstel-Hohenraden hat in seiner Sitzung am 11.11.2020 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Östlich Am Schulhof“ für das Gebiet östlich der Straße „Am Schulhof" in einer Tiefe von ca. 130 m sowie zwischen der Feuerwache/dem Schulgelände an der Quickborner Straße und dem Fußballplatz aufzustellen. Der vorgesehene Geltungsbereich ist im nachfolgenden Lageplan kenntlich gemacht.

Der Bebauungsplan wird als Plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

  • Umwandlung eines Teils der öffentlichen Grünfläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB (Sportplatz) in eine Fläche für den Gemeinbedarf nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB für die Feuerwehr sowie sportlichen und sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen,
  • geringfügige Erweiterung der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule und sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen,
  • Festsetzung einer überbaubaren Grundstücksfläche auf dem jetzigen Sportplatzgrundstück,
  • Herstellung einer Zuwegung für die Erschließung der angedachten Stellplatzanlage und der Feuerwehr von der Landestraße aus.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der vom Bau-, Wege-, Umweltausschuss der Gemeinde Borstel-Hohenraden in der Sitzung am 11.11.2020 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Östlich Am Schulhof“ der Gemeinde  Borstel-Hohenraden für das Gebiet östlich der Straße „Östlich Am Schulhof" in einer Tiefe von ca. 130 m sowie zwischen der Feuerwache/dem Schulgelände an der Quickborner Straße und dem Fußballplatz und die Begründung liegen vom 

17.12.2020 bis einschließlich 18.01.2021 

in der Amtsverwaltung Pinnau, Fachbereich Bauen und Ordnung, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 12, während der Dienststunden (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) öffentlich aus.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-pinnau.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. 

Satzung der Gemeinde Borstel-Hohenraden über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 Östlich Am Schulhof

Begründung zur 1. Änderung B-Plan 7

Derzeit sind die besonderen Bedingungen im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zu beachten. Eine Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen in den Räumlichkeiten der Amtsverwaltung Pinnau ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Auskünfte werden unter der Telefonnummer 04101/7972-249 erteilt. 

Wir weisen darauf hin, dass im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an m.scheelke@amt-pinnau.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des B-Planes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist. 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e und Absatz 3 Buchstabe b der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prü­fung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt. 

Information nach Art 13 DSGVO Bauleitplanung

Der vorgesehene Geltungsbereich ist in dem nachfolgenden Lageplan kenntlich gemacht.

Lageplan 1. Änderung B-Plan 7, Bo-Ho

Geltungsbereich der 1. Änd. des B-Plans Nr. 7 - Gemeinde Borstel-Hohenraden

Rellingen, 30.11.2020

 

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher                                                                                

gez. Günther Hildebrand

Der ordnungsgemäße Aushang gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Borstel-Hohenraden wird bestätigt.

08.12.2020