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Öffentliche Bekanntmachungen

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Haushaltssatzung des Schulverbandes Bilsbek für das Haushaltsjahr 2021 09.12.2020 


Haushaltssatzung des Schulverbandes Bilsbek für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund des § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit den §§ 14 und 15 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit sowie der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom  03.11.2020  folgende Haus­halts­satzung erlassen:  

§ 1 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird 

1.

im Ergebnisplan  mit

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.114.300 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen   auf

1.206.400 EUR

 

einem Jahresfehlbetrag von

92.100 EUR

 

 

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

1.084.400  EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

1.170.100  EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen   aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit   auf

 

12.400  EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen   aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit   auf  

 

12.400  EUR

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden für das Haushaltsjahr 2021  festgesetzt: 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für   Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen auf

 

0 EUR

 

 

 

2.

der Gesamtbetrag der   Verpflichtungsermächtigungen auf

 0 EUR

 

 

 

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite   auf

100.000 EUR

 

 

 

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan   ausgewiesenen

Stellen auf

 

2,08  Stellen

 

§ 3 

Die Verbandsumlage gem. § 13 der Verbandssatzung wird wie folgt festgesetzt: 

Auf die Mitgliedsgemeinden entfallen folgende Beträge:

 

a) Umlage zur Finanzierung des Schulbetriebes der Bilsbek-Schule (Produkt 21102)

Gemeinde Kummerfeld                                     401.622,41  EUR

Gemeinde Prisdorf                                             301.083,78  EUR 

 

b) Umlage zur Finanzierung der Schülerbeförderung (Produkt 24101)

Gemeinde Kummerfeld                                                57,73 EUR

Gemeinde Prisdorf                                                       42,27 EUR 

 

c) Umlage zur Finanzierung des Betriebs der Kindertageseinrichtung (Produkt 36501)

Gemeinde Kummerfeld                                         36.001,57 EUR

Gemeinde Prisdorf                                                36.013,55 EUR 

 

d) Umlage zur Finanzierung der Investitionen im  Schulbereich (Produkt 21102)

Gemeinde Kummerfeld                                          5.700,00  EUR

Gemeinde Prisdorf                                                 5.700,00  EUR

 

e) Umlage zur Finanzierung der Investitonen im Kindertagesstättenbereich (Produkt    36501)

Gemeinde Kummerfeld                                             500,00  EUR

Gemeinde Prisdorf                                                    500,00  EUR 

§ 4 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Verbandsvorsteher  seine Zustimmung nach  § 82 und  § 84  Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000  EUR. 

Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für den  Schulverband Bilsbek  von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 5.000 Euro festgesetzt. 

Die Wertgrenze, ab der Investitionen einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 Euro festgesetzt. Davon ausgenommen sind Baumaßnahmen. Diese sind einzeln darzustellen.

 

§ 5 

Übertragbar in das nächste Haushaltsjahr sind Aufwendungen, die nicht zu einem Budget gehören und die dazugehörige Auszahlungen, wenn sie aus zweckgebundenen Erträgen und den dazugehörigen Einzahlungen finanziert werden, sofern diese Erträge noch nicht zweckentsprechend verwendet wurden. 

§ 6 

(1) Die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets sind mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschreibungen und der Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen sowie Sonderposten gegenseitig deckungsfähig.

(2) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie aus Finanzierungstätigkeit eines Budgets sind gegenseitig deckungsfähig, soweit der Haushaltsplan keine Einschränkungen ausweist. 

(3) Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen eines Budgets berechtigen vorbehaltlich der Zustimmung durch den Verbandsvorsteher  grundsätzlich zur Leistung von Mehraufwendungen und den dazugehörigen Auszahlungen innerhalb eines Budgets. Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen aus der Erstattung von Personalaufwendungen können nur für Personalmehraufwendungen und den dazugehörigen Mehrauszahlungen verwendet werden. 

(4) Gemäß. § 20 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden unter vorbenannter Bewirtschaftungsregeln folgende Teilpläne zu einem Budget erklärt: 

Die Teilpläne 21102, 24101, 36501 bilden  jeweils ein Budget.

  

Rellingen, 02.12.2020 

Schulverband Bilsbek 

Der Verbandsvorsteher 

gez. Schwarz 

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Die vorstehende Haushaltsatzung  für das Haushaltsjahr 2021 des Schulverbandes  wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Jeder kann im Amt Pinnau, Fachbereich Finanzen, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen,  Zimmer 204 während der Dienststunden oder auf der Internetseite des Amtes (www.amt-pinnau.de) Einsicht in die Haushaltssatzung 202 und den Haushaltsplan  mit den Anlagen nehmen.

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher 

09.12.2020