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Öffentliche Bekanntmachungen

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Haushaltssatzung des Amtes Pinnau für das Haushaltsjahr 2021 09.12.2020 


Haushaltssatzung des Amtes Pinnau für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund des § 18 Amtsordnung i.V.m. § 95b und § 95 a der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 09.11.2020 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

4.741.800

EUR  

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen   auf

4.741.800

EUR

 

einem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   von

0

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

4.566.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

4.502.800

EUR

 

 

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen   aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

119.300

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen   aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

166.900

EUR

 

festgesetzt.

§ 2

 

Es werden festgesetzt: 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für   Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

0

EUR

2.

der Gesamtbetrag der   Verpflichtungsermächtigungen auf

0

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite   auf

15.000.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan   ausgewiesenen Stellen auf

38,97

Stellen.

 § 3 

Die Amtsumlage für das Haushaltsjahr 2021 wird auf  20,831464 % der Finanzkraft der amtsangehörigen Gemeinden festgesetzt. 

 

§ 4 

 (1) Der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsvorsteher seine Zustimmung gemäß § 18 AO i.V.m. § 95 d Abs.1 oder § 95 f Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt jeweils 10.000 € im Einzelfall. Die Genehmigung des Amtsausschusses gilt in diesen Fällen als erteilt.
(2) Als erheblich im Sinne von § 95 b Abs. 2 Nr. 1 GO gelten 3 % der Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit.

(4) Die Wertgrenze, ab der Investitionen einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 € festgesetzt. Davon ausgenommen sind Baumaßnahmen. Diese sind einzeln darzustellen.

 

§ 5 

Übertragbar in das nächste Haushaltsjahr sind andere Aufwendungen, die nicht zu einem Budget gehören und die dazugehörige Auszahlungen, wenn sie aus zweckgebundenen Erträgen und den dazugehörigen Einzahlungen finanziert werden, sofern diese Erträge noch nicht zweckentsprechend verwendet wurden. Die Befugnis zur Übertragung wird auf den Amtsvorsteher übertragen; die Zustimmung des Amtsausschusses gilt in diesen Fällen als erteilt.

 

§ 6 

(1) Die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets sind mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschreibungen und der Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen sowie Sonderposten gegenseitig deckungsfähig.
(2) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie aus Finanzierungstätigkeit eines Budgets sind gegenseitig deckungsfähig, soweit der Haushaltsplan keine Einschränkungen ausweist.

(3) Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen eines Budgets berechtigen vorbehaltlich der Zustimmung durch den Amtsvorsteher grundsätzlich zur Leistung von Mehraufwendungen und den dazugehörigen Auszahlungen innerhalb eines Budgets.

(4) Gemäß § 18 AO i.V.m. § 20 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden unter vorgenannten Bewirtschaftungsregeln folgende Produkte zu einem Budget verbunden:

  

Budget

der Produktbereich

 

umfasst   folgende Produkte

 

1

                                                                                                                                                         
   

11101

   
   

Amtsorgane

   
   

11102

   
   

Verwaltungsleitung                           

   
   

11103

   
   

Innere Dienste

   
   

11104

   
   

Kämmerei                               

   
   

11105

   
   

Steuerverwaltung               

   
   

11106

   

11107

   
   

Finanzbuchhaltung

   

Bilanzbuchhaltung

   
   

11108

   
   

Bau- und Liegenschaftsverwaltung

   
   

11109

   
   

Gebäudemanagement

   
   

11110

   
   

Schul-, Kultur- und     Sozialverwaltung

   
   

11111

   
   

Personalrat, Betriebsgemeinschaft

   
   

11112

   
   

Gleichstellungsbeauftragte

   

 


 
 

             
   

12102

   
   

Wahlen

   

 

 

                                                       
   

12201

   
   

 Öffentliche     Ordnung

   
   

12202

   
   

Bürgerbüro

   
   

12203

   
   

Gemeindebüro Ellerbek

   
   

12205

   

 

   
   

Standesamt
   
   

   

 

6

             
   

61100

   
   

Steuern, allgemeine Umlagen und     Zuweisungen

   

 

 

             
   

61201

   
   

Sonst. allg. Finanzwirtschaft
   
   

   

 

 

 

 

         

Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 26.11.2020 Kenntnis genommen.          

 

Rellingen, 17.11.2020                              

 

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher                                                                                                                   

gez.

Hildebrand                                                                                             

09.12.2020