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Satzung über die Benutzung der Seniorenbegegnungsstätte in der Gemeinde Ellerbek 13.10.2020 


Satzung über die Benutzung der Seniorenbegegnungsstätte in der Gemeinde Ellerbek

Aufgrund des § 4 Absatz 1, Satz 1 und Absatz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der gültigen Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. 2003, S. 37), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Januar 2018 (GVOBl. Schl.-H., S6) sowie des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 24.09.2020 wird folgende Satzung erlassen:

 

§1 

Die Gemeinde Ellerbek hat in dem Hause Heidkoppelweg 12 a Räume zum Betreiben einer Seniorenbegegnungsstätte angemietet.

Die Seniorenbegegnungsstätte umfaßt folgende Räume:

a)         Windfang

b)         Gemeinschaftsraum

c)         Teeküche

d)         Garderobe

e)         WC-Anlage

§2

 

Die Seniorenbegegnungsstätte soll vorrangig ein Ort der Begegnung für die älteren Einwohner der Gemeinde Ellerbek sein. Es werden hierdurch ein geselliges Beisammensein, Gespräche und Veranstaltungen für die älteren Einwohner ermöglicht. Der VHS Pinneberg werden die Räumlichkeiten für Kurse vermietet.

 

§3

Die Seniorenbegegnungsstätte steht grundsätzlich montags bis freitags in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr zur Benutzung zur Verfügung. Die VHS Pinneberg kann diese nach Absprache mit der Gemeinde bis 22:00 Uhr für ihre Kurse nutzen. Ausnahmen für die Benutzung an den Wochenenden können vom Bürgermeister zugelassen werden.

§4

 Die Verwaltung der Seniorenbegegnungstätte wird durch die Gemeinde Ellerbek durchgeführt. Der Gemeinde obliegt das Hausrecht.

 

§5

Die Benutzung der Seniorenbegegnungstätte ist bei der Gemeinde Ellerbek anzumelden. Die Anmeldung muss mindestens eine Woche vor dem Benutzungstag erfolgen. Sollte der vorgesehene Benutzungstag bereits vergeben sein, besteht kein Anspruch auf Zuweisung einer Ausweichmöglichkeit.

§6

Die anfallenden Kosten für den Betrieb der Seniorenbegegnungsstätte durch die Senioren oder der Gemeinde werden von der Gemeinde Ellerbek getragen. Die VHS Pinneberg hat die vertraglich vereinbarten Nutzungsentgelte, derzeit mtl. 50 % der Mietkosten, zu leisten.

 

§ 7

  1. Alle Besucher haben sich so zu verhalten, dass eine ordnungsgemäße Benutzung gewährleistet ist.
  2. Räume und Einrichtungen sind schonend zu behandeln.
  3. Strom, Heizung und Wasser sind nach sparsamen Gesichtspunkten zu gebrauchen.
  4. Bauliche Schäden sowie Schäden an der Einrichtung sind der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen.
  5. Zur Regelung weiterer Einzelheiten über die Benutzung der Seniorenbegegnungsstätte kann eine Hausordnung erlassen werden, die für die Benutzer verbindlich ist.

 

§8

 

Für alle vorsätzlich verursachten Schäden, die an den überlassenen Räumen mit Einrichtung, Zugangswegen und Außenanlagen entstehen, haftet der Verursacher. Schadenersatz ist in Geld zu leisten.

§ 9

Die Benutzer erkennen die Satzung, die in der Seniorenbegegnungsstätte ausliegt, an.

§ 10

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung vom 04. Juli 1995 außer Kraft. 

 

Ellerbek, den 12.10.2020

 

Gemeinde Ellerbek
Der Bürgermeister 

 

Hildebrand

13.10.2020