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Entgeltordnung für die Benutzung der Sporthalle und der Aula der Gemeinschaftsschule Rugenbergen. 15.06.2020
Entgeltordnung für die Benutzung der Sporthalle und der Aula der Gemeinschaftsschule Rugenbergen
Aufgrund des Beschlusses des Schulverbandes Rugenbergen vom 21.01.2020 wird folgende Entgeltordnung erlassen:
§ 1
Entgeltsätze
Für die außerschulische Benutzung der Sporthalle und der Aula der Gemeinschaftsschule Rugenbergen werden folgende Entgeltsätze erhoben:
A. Sporthalle mit Nebenräumen
1. gesamte Sporthalle 15,85 € je Stunde
2. halbe Sporthalle 7,93 € je Stunde
Aula
1. Gesamte Aula 7,67 € je Stunde
§ 2
Fälligkeit
- Das Entgelt für die Benutzung während eines Kalenderjahres wird jeweils halbjährlich abgerechnet und in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu entrichten.
- Bei einmaliger Nutzung der Sporthalle oder der Aula ist das in Rechnung gestellte Entgelt innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu entrichten. Der Schulverband ist berechtigt, eine Vorauszahlung auf das voraussichtlich zu entrichtende Entgelt zu erheben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 06.01.2011 außer Kraft.
Rellingen, den 10.06.2020
Schulverband Rugenbergen
Der Verbandsvorsteher
(Jochen Haines)