Öffentliche Bekanntmachungen
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Feststellung eines neuen Gemeindevertreters in der Gemeinde Borstel-Hohenraden 08.01.2020
Feststellung eines neuen Gemeindevertreters in der Gemeinde Borstel-Hohenraden
Der Gemeindevertreter Martin Sahling hat sein Mandat als Gemeindevertreter mit Ablauf des 31.12.2019 niedergelegt.
Gem. § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung wurde
Herr Matthias Eller
Grotenkamp 23
25494 Borstel-Hohenraden
zum neuen Gemeindevertreter festgestellt.
Jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Borstel-Hohenraden kann gegen diese Feststellung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist innerhalb eines Monats beim Amt Pinnau in 25462 Rellingen, Hauptstraße 60, schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.
Rellingen, 06.01.2020
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
als Gemeindewahlleiter
Hildebrand