Öffentliche Bekanntmachungen
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3. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung des Amtes Pinnau 23.11.2019
3. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung des Amtes Pinnau vom 17. April 2007
Aufgrund des § 24 a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein (AO) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung) in den derzeit gültigen Fassungen wird nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss am 13.11.2019 folgende 3. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung des Amtes Pinnau erlassen:
Hinweis:
Die Regelungen in der Entschädigungssatzung beziehen sich gleichermaßen auf Männer und Frauen. Es wird die weibliche Sprachform verwendet. Die männliche Sprachform gilt somit entsprechend.
Artikel 1
Die Entschädigungssatzung des Amtes Pinnau vom 17. April 2007 wird wie folgt geändert:
§ 4 a Beauftragte für besondere Aufgaben wird gestrichen
Artikel 2
Die 3. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.
Rellingen, den 20.11.2019
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
Hildebrand