Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Kummerfeld nach § 3 Abs. 2 BauGB 15.04.2019
Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Kummerfeld
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Kummerfeld nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 27.02.2019 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 18 der Gemeinde Kummerfeld:
- für das Gebiet „südl. Sportanlage Ossenpadd bis zur Ortsgrenze Pinneberg, ca. 340 m westlich der BAB A 23"
und die Begründung mit Umweltbericht liegen vom
29.04.2019 bis einschließlich 28.05.2019
in der Amtsverwaltung Pinnau, Fachbereich Bauen und Ordnung, Hauptstr. 60, 25462 Rellingen, Zimmer 8 während folgender Zeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr, Dienstag auch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr öffentlich aus.
Auslegungsexemplar B -Plan 18, Kummerfeld
Teil A - Planzeichnung B-Plan 18, Kummerfeld
Teil B - Text - zum B-Plan 18 Kummerfeld
Begründung zum B-Plan 18, Kummerfeld
Abwägung zum B-Plan 18, Kummerfeld
Datenschutzerklärung, B-Plan 18, Kummerfeld
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar, die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus:
[1] Umweltbericht zur B-Plan Nr. 18 (Bestandteil der Begründung) lesen
[2] Landschaftsplan der Gemeinde Kummerfeld (Bestandteil der Begründung) lesen
[3] Entwässerungs- und Verkehrskonzept zum B-Plan Nr. 18 lesen
[4] die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB lesen
[5] Schalltechnische Untersuchung lesen
[6] Artenschutz - Brutvogel – und Amphibien - Bestandserfassung lesen
[7] Bodengutachten - Nutzungsbezogene und entsorgungsrelevante Kontaminationsuntersuchung des Bodens, Asphaltuntersuchungen lesen
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen der geplanten Bebauung auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch - in [1], [4],[5]
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Wohn- und Erholungsnutzung, zu Lärmimmissionen durch die unmittelbar angrenzende Autobahn und zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt - in [1], [2],[4], [6],
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Flächennutzung und Biotoptypenausstattung, zu Belangen des Artenschutzes, zum Lebensraumpotenzial für Vögel in Gehölzbeständen sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden, Fläche sowie Wasser - in [1], [3],[4],[7]
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu dem im Plangebiet anstehenden Boden und dessen naturschutzfachlicher Bedeutung, zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung auf Boden, Fläche und Grundwasserneubildung durch Versiegelung und Flächenbeanspruchung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen sowie zur Entwässerung bzw. Ableitung von Niederschlagswasser.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Luft und Klima - in [1], [2]
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Luftqualität und zum Klima sowie Maßnahmen zur Minimierung von Beeinträchtigungen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft - in [1]
- es werden Aussagen getroffen zur Qualität des Landschaftsbildes sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter- in [1], [4]
- es werden Aussagen getroffen bzw. der Hinweis gegeben, dass das Plangebiet teilweise in einem archäologischen Interessensgebiet liegt
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse „www.amt-pinnau.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Der vorgesehene Geltungsbereich ist in dem nachfolgenden Lageplan kenntlich gemacht.
B-Plan 18 – Gemeinde Kummerfeld
Rellingen, den 15.04.2019
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Günther Hildebrand