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Haushaltssatzung der Gemeinde Tangstedt für das Haushaltsjahr 2026 19.12.2025 


Haushaltssatzung der Gemeinde Tangstedt für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2025 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haus­halts­satzung erlassen: 

                                                                        § 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1.

im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

5.944.700 EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

7.046.200 EUR

einem Jahresüberschuss von

0 EUR

einem Jahresfehlbetrag von

1.101.500 EUR

2.

im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

5.807.000 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

6.481.100 EUR

         einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

         Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

1.762.300 EUR

         einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

         Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

         festgesetzt.

1.762.300 EUR

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen auf

1.604.400 EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

360.000 EUR

3.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite

0 EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen

Stellen auf

3,98 Stellen

§ 3

(1) Der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach  § 82  und  § 84  Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt jeweils 10.000 EUR.

(2) Die Wertgrenze, ab der Investitionen einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 Euro festgesetzt. Davon ausgenommen sind Baumaßnahmen. Diese sind einzeln darzustellen.

 

(3) Als erheblich im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 1 GO gelten für die Entstehung eines Jahresfehlbetrages 3 % der Aufwendungen als erheblich. Eine erhebliche Vergrößerung des veranschlagten Fehlbetrages gem. § 80 Abs. 2 Nr. 1 GO liegt bei einer Abweichung von 10 % vor.

(4) Die Wertgrenze, ab der eine Investition von erheblicher finanzieller Bedeutung gem.

§ 12 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung Schleswig-Holstein vorliegt, beträgt 100.000 Euro. Für diese Investitionen ist eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorzunehmen und zu dokumentieren, um die jeweils wirtschaftlichste Lösung zu ermitteln.

§ 4

Übertragbar in das nächste Haushaltsjahr sind Aufwendungen, die nicht zu einem Budget gehören und die dazugehörigen Auszahlungen, wenn sie aus zweckgebundenen Erträgen und den dazugehörigen Einzahlungen finanziert werden, sofern diese Erträge noch nicht zweckentsprechend verwendet wurden.

§ 5

(1) Die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets sind mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschrei-bungen und der Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen sowie Sonderposten gegenseitig deckungsfähig.

(2) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie aus Finanzierungstätigkeit eines Budgets sind gegenseitig deckungsfähig, soweit der Haushaltsplan keine Einschränkungen ausweist.

(3) Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen eines Budgets berechtigen vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bürgermeisterin grundsätzlich zur Leistung von Mehraufwendungen und den dazugehörigen Auszahlungen innerhalb eines Budgets. Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen aus der Erstattung von Personalaufwendungen können nur für Personalmehraufwendungen und die dazugehörigen Mehrauszahlungen verwendet werden.

(4) Gemäß. § 20 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 GemHVO werden unter vorbenannten Bewirtschaftungsregeln folgende Teilpläne zu einem Budget erklärt:

Die Teilpläne 21105 bis 24101 bilden gemeinsam ein Budget.

Die Teilpläne 53110 bis 53113 bilden gemeinsam ein Budget.

Alle anderen Teilpläne bilden einzeln für sich ein Budget.

§ 6

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 19.12.2025 erteilt.

Rellingen, 12.12.2025

Gemeinde Tangstedt
Die Bürgermeisterin  

gez. Krohn

19.12.2025