Hilfsnavigation

Volltextsuche

Wappen Borstel-Hohenraden Wappen Ellerbek Wappen Kummerfeld Wappen Prisdorf Wappen Tangstedt
Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
Schrift
Kontrast

Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.





6. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Ellerbek und der Hamburger Stadtentwässerung - Anstalt des öffentlichen Rechts - über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung im Gebiet der Gemeinde Ellerbek vom 27.09.2018 (Beitrags- und Gebührens 18.12.2025 


Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Ellerbek und der Hamburger Stadtentwässerung – Anstalt des öffentlichen Rechts – über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung im Gebiet der Gemeinde Ellerbek vom 27.09.2018 (Beitrags- und Gebührensatzung)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. 2003, 57), zuletzt geändert am 25.07.2025 (GVOBl. 2025 Nr. 121), der §§ 1 Abs. 1 und 3, 2 Abs. 1 S. 1, 5, 6, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBI. S. 27), zuletzt geändert am 04.05.2022 (GVOBl. S. 564), der §§ 1 Abs. 1, 2 des Verwaltungskostengesetz des Landes Schleswig-Holstein vom 17.01.1974 (GVOBl. 1974, 37) zuletzt geändert am 27.10.2023 (GVOBl. S. 514), § 1 der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren vom 26.09.2018 (GVOBl. 2018, 476) zuletzt geändert am 29.09.2025 (GVOBl. 2025 Nr. 147), der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes vom 13.11.2019 (GVOBl. 2019 S. 425) zuletzt geändert am 13.12.2024 (GOVBl. S. 875, 927), des § 46 Abs. 3 Landeswassergesetz Schleswig-Holstein in der Fassung vom 13.11.2019 (GVOBl. 2019, 425), zuletzt geändert am 13.12.2024 (GVOBl. S. 875), §§ 18, 19, 21 Abs. 2 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit vom 28.02.2003 (GVOBl. 2003, 122), zuletzt geändert am 05.02.2025 (GVOBl. 2025 Nr. 27) und der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Ellerbek und der Hamburger Stadtentwässerung vom 22.03.2018 sowie der Übertragungssatzung der Gemeinde Ellerbek vom 27.09.2018 wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 11.12.2025 durch die Gemeinde und die Geschäftsführung der Hamburger Stadtentwässerung die folgende Satzung erlassen:

Artikel 1 (Änderung)

1.         § 24 wird wie folgt geändert:

a)    Im Absatz 1 wird der Wert „0,62 € / m³“ durch den Wert „0,48 € / m²“ ersetzt.

 

b)    Im Absatz 2 wird der Wert „1,76 € / m³“ durch den Wert „1,90 € / m³“ ersetzt.

2.         § 28 wird wie folgt geändert:

a)    Der bisher einzige Absatz wird Absatz 1.

 

b)    Es wird ein neuer Absatz 2 eingefügt:

„Zur Ermittlung der gebührenrelevanten Grundstücksflächen für die geplante Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung haben die Eigentümer oder Erbbauberechtigten des Grundstücks auf den ihnen übersandten Erhebungsbögen Lage, Art und Größe der bebauten, überbauten und befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser in die zentralen öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtungen eingeleitet wird, innerhalb eines Monats nach entsprechender Aufforderung durch die HSE an diese mitzuteilen. Kommen die Eigentümer oder Erbbauberechtigten ihrer Mitwirkungspflicht nach Satz 1 nicht oder nur teilweise nach, wird die HSE die bebauten, überbauten und befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wird, anhand der ihr vorliegenden Flächendaten schätzen und als Bemessungsgrundlage für die Gebührenberechnung festlegen.“

Artikel 2 (In-Kraft-Treten)

Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekanntzumachen.

Ellerbek, den12.12.2025                                      

                                                                                               Gemeinde Ellerbek

                                                                                                    Bürgermeister

Hamburg, den 12.12 2025                                     

                                                                                                   Geschäftsführung

                                                                                       Hamburger Stadtentwässerung

18.12.2025