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Haushaltssatzung der Gemeinde Kummerfeld für das Haushaltsjahr 2026 18.12.2025 


Haushaltssatzung der Gemeinde Kummerfeld für das Haushaltsjahr 2026   

Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.12.2025 folgende Haus­halts­satzung erlassen: 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1.

im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

6.289.800

EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

7.172.900

EUR

einem Jahresfehlbetrag von

883.100

EUR

einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich

883.100

EUR

einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichs-rücklage

0

EUR

2.

im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

6.159.300

EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

6.631.500

EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf      

1.107.200

EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf  

1.215.400

EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen auf

1.039.000 EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

300.000 EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

 0 EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen

Stellen auf

3,38 Stellen

§ 3

(1) Der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach  § 82  und  § 84  Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt jeweils 10.000 EUR.

(2) Die Wertgrenze, ab der Investitionen einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 Euro festgesetzt. Davon ausgenommen sind Baumaßnahmen. Diese sind einzeln darzustellen.

 

(3) Als erheblich im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 1 GO gelten für die Entstehung eines Jahresfehlbetrages 3 % der Aufwendungen als erheblich. Eine erhebliche Vergrößerung des veranschlagten Fehlbetrages gem. § 80 Abs. 2 Nr. 1 GO  liegt bei einer Abweichung von 10 % vor.

4) Die Wertgrenze, ab der eine Investition von erheblicher finanzieller Bedeutung gem. § 12 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung Schleswig-Holstein vorliegt, beträgt 100.000 €. Für diese Investitionen ist eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorzunehmen und zu dokumentieren, um die jeweils wirtschaftlichste Lösung zu ermitteln.

§ 4

Übertragbar in das nächste Haushaltsjahr sind Aufwendungen, die nicht zu einem Budget gehören und die dazugehörigen Auszahlungen, wenn sie aus zweckgebundenen Erträgen und den dazugehörigen Einzahlungen finanziert werden, sofern diese Erträge noch nicht zweckentsprechend verwendet wurden.

§ 5

(1) Die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets sind mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschrei-bungen und der Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen sowie Sonderposten gegenseitig deckungsfähig.

(2) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie aus Finanzierungstätigkeit eines Budgets sind gegenseitig deckungsfähig, soweit der Haushaltsplan keine Einschränkungen ausweist.

(3) Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen eines Budgets berechtigen vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bürgermeisterin grundsätzlich zur Leistung von Mehraufwendungen und den dazugehörigen Auszahlungen innerhalb eines Budgets. Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen aus der Erstattung von Personalaufwendungen können nur für Personalmehraufwendungen und den dazugehörigen Mehrauszahlungen verwendet werden.

(4) Gemäß. § 20 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 GemHVO  werden unter vorbenannten Bewirtschaftungsregeln folgende Teilpläne zu einem Budget erklärt:

Die Teilpläne 21105 bis 24101 bilden gemeinsam ein Budget.

Die Teilpläne 53110 bis 53112 bilden gemeinsam ein Budget.

Alle anderen Teilpläne bilden einzeln für sich ein Budget.

Rellingen, 16.12.2025

Gemeinde Kummerfeld
Die Bürgermeisterin

gez. Koll

18.12.2025