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Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
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Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.





Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Borstel-Hohenraden nach § 3 Abs. 2 BauGB - 30.07.2025 


Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Borstel-Hohenraden 
- Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Borstel-Hohenraden nach § 3 Abs. 2 BauGB -


Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 02.07.2025 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Borstel-Hohenraden

• für das Gebiet „südlich Dorfstraße / westlich Nedderhulden“

und die Begründung mit Umweltbericht sowie die, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und der Inhalt dieser Bekanntmachung werden im Internet veröffentlicht:


vom 19.08.2025 bis einschließlich 22.09.2025

unter der Adresse https://www.amt-pinnau.de

Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet liegen die o.g. Unterlagen in der Amtsverwaltung Pinnau, Fachbereich Bauen, Technik und Umwelt, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 10, während folgender Zeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr, Dienstag auch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, öffentlich aus.

Satzungsexemplar zu dem B-Plan Nr. 12

Teil A - Planzeichnung nebst Legende zu dem B-Plan Nr. 12

Teil B - Text zu dem Bebauungsplan Nr. 12

Begründung zu dem Bebauungsplan Nr. 12

Abwägungstabelle zu dem Bebauungsplan Nr. 12

Erschließung des B-Planes Nr. 12 - Lageplan Entwässerung

Erschließung des B-Planes Nr. 12 - Lageplan Straßenbau

Erschließung des B-Planes Nr. 12 - Ausbauquerschnitt Nedderhulden

Informationen nach Art 13 DSGVO zu der Bauleitplanung

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar, die diesen Informatio­nen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus:

(1)   Auszüge aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Borstel-Hohenraden (Bestandteil der Begründung) lesen

(2)   Auszüge aus dem festgestellten Landschaftsplan der Gemeinde Borstel-Hohenraden (Bestandteil der Begründung) lesen 

(3)   ,,Scoping-Unterlage“ als Bearbeitungskonzept für den zu erstellenden Umweltbericht als Unterlage im Rahmen der Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzverbände nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie Unterrichtung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB und den hierzu in dem Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen aus Juli und August 2023 sowie aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 23.06.2023 lesen

(4)   Umweltbericht zu dem B-Plan Nr. 12 (Bestandteil der Begründung) lesen

(5)   Orientierende Schadstofferkundung zu dem B-Plan Nr. 12 - Stand 08.04.2024 lesen

(6)   Baugrundbeurteilung zu dem B-Plan Nr. 12 mit allg. Hinweisen zu Gründungsmöglichkeiten - 1. Bericht vom 29.04.2024 lesen

(7)   Nachweis Wasserhaushaltsbilanz gemäß A-RW 1 zu dem B-Plan Nr. 12 - Stand Juli 2025 lesen

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Nutzung als Allgemeine Wohngebiete mit zugeordneten Funktionsflächen, Verkehrsflächen, Flächen für Versorgungsanlagen, Grünflächen, Flächen zur Knickherstellung, zum Knickschutz sowie zum Anpflanzen und zur Erhaltung von Hecken insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, auf Tiere und Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima, Luft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie das Landschaftsbild geprüft.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit

  • finden sich in (1), (2), (3), (4), (5).

Es werden Aussagen getroffen zur Lage des Plangeltungsbereichs bezüglich der nächstgelegenen Wohn- und sonstigen Nutzungen, zur Eignung der Teilgebiete für die jeweilige Nutzung, zur Erholungsnutzung und zur zu erwartenden Gefährdung durch ggf. Schadstoffe im Boden.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt

  • finden sich in (2), (3), (4), (5) sowie in den Stellungnahmen des Kreises Pinneberg (Fachdienst Umwelt) vom 11.08.2023, des BUND vom 18.08.2023 sowie der Öffentlichkeit vom 04.10.2023.

Es werden Aussagen getroffen zu vorkommenden Biotoptypen einschließlich der gesetzlich geschützten Biotope, zur zu erwartenden Betroffenheit von Biotoptypen, zur Pflanzung von Gehölzen, zu Kompensationsmaßnahmen, zu bestehenden und geplanten Nutzungen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere einschließlich der biologischen Vielfalt

  • finden sich in (3), (4) sowie in der Stellungnahme des Kreises Pinneberg (Fachdienst Umwelt) vom 11.08.2023.

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu potenziell oder real vorkommenden Arten und zu Belangen des Artenschutzes insbesondere mit Blick auf die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG, zur Beleuchtung.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Fläche, Boden und Wasser

  • finden sich in (1), (2), (3), (4), (5), (6), (7) sowie in den Stellungnahmen des Wasserverband Pinnau-Bilsbek-Gronau vom 17.07.2023, des Kreises Pinneberg (Fachdienst Umwelt) vom 11.08.2023, des AZV Südholstein vom 15.08.2023 und 17.08.2023, des BUND vom 18.08.2023 sowie der Öffentlichkeit vom 04.10.2023.

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Flächeninanspruchnahme und Raumordnung, zu Bodenverhältnissen einschließlich geprüfter Schadstoffe im Boden, zur Behandlung des Bodens, zu Oberflächengewässern, zum Grundwasser, zur Ableitung des Oberflächen- und des Abwassers, zur Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

  • finden sich in (3), (4) sowie in den Stellungnahmen des Kreises Pinneberg (Fachdienst Umwelt) vom 11.08.2023, des BUND vom 18.08.2023 sowie der Öffentlichkeit vom 04.10.2023.

Es werden generelle Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur örtlichen Situation, zur Minimierung von Klimabeeinträchtigungen, zu Gründächern.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

  • finden sich in (1), (2), (3), (4), (6), (7) sowie in den Stellungsnahmen des Archäologischen Landesamts vom 17.07.2023, des Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr S-H vom 26.07.2023, des Kreises Pinneberg (Team Abfall) vom 08.08.2023, des Kreises Pinneberg (Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit) vom 16.08.2023, der Stadtwerke Pinneberg GmbH vom 14.07.2023 sowie der Öffentlichkeit vom 04.10.2023.

Es werden Aussagen getroffen zu bestehenden Nutzungen im und am Plangeltungsbereich, Leitungsverläufen, zur Verkehrserschließung und zur Verkehrsanbindung auch hinsichtlich nah gelegener Verkehrsknoten, zur Abfallentsorgung, zum Brandschutz, zur erforderlichen Meldung bei Funden oder auffälligen Bodenverfärbungen als Hinweis auf mögliche archäologische Fundplätze, zur möglichen Erschließung angrenzender Grundstücke.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

  • finden sich in (3), (4) sowie in den Stellungnahmen des Kreises Pinneberg (Fachdienst Umwelt) vom 11.08.2023, des BUND vom 18.08.2023 sowie der Öffentlichkeit vom 04.10.2023.

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zum Erfordernis der Minimierung und Vermeidung von Eingriffen in die Landschaft, zu Gründächern, zu Kompensationserfordernissen, zur Gestaltung des Plangebiets samt Einpassung der Planung in die Umgebung, zu Gehölzpflanzungen.

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind im Internet unter der Adresse „https://www.amt-pinnau.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per e-mail an buero@dn-stadtplanung.de gesendet werden. Auch Kinder und Jugendliche gehören zur Öffentlichkeit und können sich während der Auslegung über die Planung informieren und Stellungnahmen dazu abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemein­de den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prü­fung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Der vorgesehene Geltungsbereich ist in dem nachfolgenden Lageplan kenntlich gemacht.

Bebauungsplan Nr. 12 Übersicht Geltungsbereich

Rellingen, den 30.07.2025                                                                                        

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Harm Kähler                                                                                                                                         

30.07.2025