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Öffentliche Bekanntmachungen

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5. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Ellerbek und der Hamburger Stadtentwässerung - Anstalt des öffentlichen Rechts - über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung im Gebiet der Gemeinde Ellerbek vom 27.09.2018 (Beitrags- und Gebührens 28.02.2025 


Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Ellerbek und der Hamburger Stadtentwässerung – Anstalt des öffentlichen Rechts – über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung im Gebiet der Gemeinde Ellerbek vom 27.09.2018 (Beitrags- und Gebührensatzung

Aufgrund des § 4 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28. Februar 2003, zuletzt geändert am24.05.2024 (GVOBl. S. 404), der §§ 1 Abs. 1 und 3, 2 Abs. 1 Satz 1, 5, 6, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10. Januar 2005 (GVOBI. S. 27), zuletzt geändert am 04. Mai 2022 (GVOBl. S. 564), der §§ 1 Abs. 1, 2 des Verwaltungskostengesetz des Landes Schleswig-Holstein vom 17. Januar 1974 (GVOBl. 1974, 37) zuletzt geändert am 27.10.2023 (GVOBl. S. 514), § 1 der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren vom 26. September 2018 (GVOBl. 2018, 476) zuletzt geändert am 06.08.2024 (GVOBl. S. 722), der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes vom 13. November 2019 (GVOBl. S. 425), des § 46 Absatz 3 Landeswassergesetz Schleswig-Holstein in der Fassung vom 13. November 2019 (GVOBl. S. 425), zuletzt geändert am 06. Dezember 2022 (GVOBl. S. 1002), und der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Ellerbek und der Hamburger Stadtentwässerung vom 22. März 2018 sowie der Übertragungssatzung der Gemeinde Ellerbek vom 27.09.2018 wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom       27. Februar 2025 durch die Geschäftsführung der Hamburger Stadtentwässerung  die folgende Satzung erlassen:

Artikel 1 (Änderung)

Der § 26 wird wie folgt neu gefasst:

„§ 26
Gebührenmaßstab und Gebührensatz

(1)       Die Grundgebühr für die Abfuhr von Schlamm aus Kleinkläranlagen beträgt 119,09 Euro für jede vorgenommene Entsorgung. Die Zusatzgebühr beträgt 57,45 Euro für jeden entsorgten Kubikmeter Fäkalschlamm.

(2)       Die Grundgebühr für die Abfuhr von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben beträgt 83,30 Euro für jede vorgenommene Entsorgung. Die Zusatzgebühr beträgt 24,06 Euro für jeden entsorgten Kubikmeter Schmutzwasser.

(3)       In den Grundgebühren gemäß Abs. 1 und 2 ist das Auslegen und Einholen von bis zu 30 m Schlauchlänge enthalten. Für das Auslegen und Einholen zusätzlicher Schlauchlängen über 30 m hinaus wird für jeden zusätzlichen Meter Schlauchlänge eine Gebühr von 2,38 Euro erhoben.

(4)       In Not- und Dringlichkeitsfällen beträgt die Grundgebühr gemäß Abs. 1 und 2  313,50 Euro für jede vorgenommene Entsorgung. Ein Not- und Dringlichkeitsfall liegt vor, wenn die Notwendigkeit einer Leerung nach Maßgabe von § 19 Abs. 1 der Abwasserbeseitigungs-satzung nicht innerhalb einer Mindestfrist von 14 Tagen vor der erforderlichen Durchführung angezeigt wird und somit eine Sonderabfuhr beauftragt werden muss.

(5)       Kann aus Gründen, die der Grundstückseigentümer zu vertreten hat, eine Kleinkläranlage oder eine abflusslose Sammelgrube trotz vorheriger satzungsgemäßer Benachrichtigung nicht entsorgt werden, wird für jeden vergeblichen Abholversuch eine Gebühr von 194,50 Euro erhoben.

(6)       Die Abrechnung der Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben erfolgt leistungsbezogen.“

 

Artikel 2 (In-Kraft-Treten)

Diese Änderungssatzung tritt am 01. März 2025 in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekanntzumachen.

Ellerbek, den 28. Februar 2025                        

                                                                                               Gemeinde Ellerbek

                                                                                                    Bürgermeister

Hamburg, den 28. Februar 2025                       

                                                                                                   Geschäftsführung

                                                                                       Hamburger Stadtentwässerung

28.02.2025