Öffentliche Bekanntmachungen
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Beschluss des Lärmaktionsplans der Gemeinde Ellerbek zur Umsetzung der ersten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie (ULR) gem. § 47d des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche 20.01.2025
Beschluss des Lärmaktionsplans der Gemeinde Ellerbek zur Umsetzung der ersten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie (ULR) gem. § 47d des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BundesImmissionsschutzgesetz – BImSchG) i. V. m. der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (ULR)
Durch die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ vom 18. Juli 2002 sind die Kommunen verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen. Für Ballungsräume und Hauptverkehrsstraßen wurden vom Land Schleswig-Holstein Lärmkarten erstellt.
Die Gemeinde hat mit der Umsetzung des Lärmaktionsplans die Möglichkeit, auf Lärmbelastungen innerhalb der Schwellenwerte hinzuweisen, die der Baulastträger der jeweiligen Lärmquelle bei weiteren oder neuen Baumaßnahmen zu berücksichtigen hat. Weiterhin besteht die Möglichkeit „Ruhige Gebiete“ festzulegen, in denen zukünftig keine lärmrelevanten Vorhaben umgesetzt werden dürfen.
Die Gemeindevertretung Ellerbek hat in ihrer Sitzung am 12.12.2024 den unter Mitwirkung der Öffentlichkeit aufgestellten Lärmaktionsplan der Gemeinde Ellerbek zur Umsetzung der vierten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie (ULR) gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) beschlossen. Dieses wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Der Lärmaktionsplan ist mit dem Tag der Bekanntmachung wirksam.
Alle Interessierten können den beschlossenen Lärmaktionsplan im Amt Pinnau, Zimmer 10, Hauptstr. 60, 25462 Rellingen während der Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Darüber hinaus ist der beschlossene Lärmaktionsplan auf der Internetseite des Amt Pinnau einsehbar (https://www.amt-pinnau.de > Bauleit- und Lärmaktionspläne).
Eine Zusammenfassung des Lärmaktionsplans kann zudem unter der Adresse http://www.laerm.schleswig-holstein.de eingesehen werden.
Rellingen, 16.01.2025
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Harm Kähler