Öffentliche Bekanntmachungen
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Abgabenbescheide über die Hundesteuer für die Gemeinden Borstel-Hohenraden, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt 16.01.2025
Abgabenbescheide über die Hundesteuer für die Gemeinden Borstel-Hohenraden, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt
Die Höhe der Hundesteuer für die Gemeinden Borstel-Hohenraden, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt haben sich nicht geändert.
Daher werden Abgabenbescheide für das Kalenderjahr 2025 nicht erteilt.
Die Hundesteuer wird aufgrund der jeweiligen Satzung der Gemeinden Borstel-Hohenraden, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt für das Kalenderjahr 2025 ebenfalls in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.
Für die bis zu dieser Bekanntmachung erteilten Steuerbescheide sind gemäß § 12 Kommunalabgabengesetz in der jeweils gültigen Fassung die im letzten Bescheid festgesetzten Beträge zu entrichten.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Amtsvorsteher des Amtes Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen erhoben werden.
Diese Form der Steuerfestsetzung ohne Steuerbescheid dient der Verwaltungsvereinfachung und somit der Kostenminimierung.
Die Gemeindevertretung Ellerbek hat zum 01.01.2025 eine Erhöhung der Hundesteuersätze beschlossen, daher erhalten alle Hundesteuerpflichtigen Ellerbeker einen neuen Abgabenbescheid.
Rellingen, den 15.01.2025
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Kähler