Öffentliche Bekanntmachungen
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4. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Ellerbek und der Hamburger Stadtentwässerung -- Anstalt des öffentlichen Rechts -- über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung im Gebiet der Gemeinde Elierbek vom 27.09.2018 (Beitrags- und Gebühr 20.12.2024
4. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Ellerbek und der Hamburger Stadtentwässerung — Anstalt des öffentlichen Rechts — über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung im Gebiet der Gemeinde Elierbek vom 27.09.2018 (Beitrags- und Gebührensatzung)
4. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Ellerbek und der Hamburger Stadtentwässerung — Anstalt des öffentlichen Rechts — über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung im Gebiet der Gemeinde Elierbek vom 27.09.2018 (Beitrags- und Gebührensatzung)
Aufgrund des § 4 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28. Februar 2003, zuletzt geändert am24.05.2024 (GVOBI. S. 404), der §§ 1 Abs. 1 und 3, 2 Abs. 1 Satz 1, 5, 6, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10. Januar 2005 (GVOBI. S. 27), zuletzt geändert am 04. Mai 2022 (GVOBI. S. 564), der §§ 1 Abs. 1, 2 des Verwaltungskostengesetz des Landes Schleswig-Holstein vom 17. Januar 1974 (GVOBI. 1974, 37) zuletzt geändert am 27.10.2023 (GVOBI. S. 514), § 1 der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren vom 26. September 2018 (GVOBI. 2018, 476) zuletzt geändert am 06.08.2024 (GVOBI. S. 722), der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes vom 13. November 2019 (GVOBI. S. 425), des § 46 Absatz 3 Landeswassergesetz Schleswig-Holstein in der Fassung vom 13. November 2019 (GVOBI. S. 425), zuletzt geändert am 06. Dezember 2022 (GVOBI. S. 1002), und der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde .Ellerbek und der Hamburger Stadtentwässerung vom 22. März 2018 sowie der Übertragungssatzung der Gemeinde Ellerbek vom 27.09.2018 wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 12. Dezember 2024 durch die Geschäftsführung der Hamburger Stadtentwässerung die folgende Satzung erlassen:
Artikel 1 (Änderung)
§ 23 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „schriftlich" gestrichen.
2. § 24 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird der Wert „0,77 € / m3" durch den Wert „0,62 € / m3" ersetzt.
b) In Absatz 2 wird der Wert „1,61 € / m3" durch den Wert „1,76 € / m3" ersetzt.
3. § 29 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 werden die Buchstaben b) und c) zu c) und d) und der Buchstabe d) wird zu f).
b) In Absatz 2 wird ein neuer Buchstabe b) eingefügt:
„b) Prüfung und Erteilung einer Indirekteinleitergenehmigung: 50 - 10.000 Euro
Erfordert die Entscheidung umfangreiche Prüfungen, bis zu 500 % der vorstehenden Gebühr."
c) In Absatz 2 Satz 2 wird die Textstelle „Buchstaben a), b) und c)" durch „Buchstaben a), b), c) und d)" ersetzt.
Artikel 2 (In-Kraft-Treten)
Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekanntzumachen.
Ellerbek, den 16. Dezember 2024
Gemeinde Ellerbek
Der Bürgermeister
Hamburg, den 16. Dezember 2024
Geschäftsführung
Hamburger Stadtentwässerung