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Haushaltssatzung der Gemeinde Borstel-Hohenraden für das Haushaltsjahr 2025 19.12.2024
Haushaltssatzung der Gemeinde Borstel-Hohenraden für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.12.2024 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
1. |
im Ergebnisplan mit |
einem Gesamtbetrag der Erträge auf |
7.947.200 EUR |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
6.932.500 EUR |
einem Jahresüberschuss von |
1.014.700 EUR |
einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich |
0 EUR |
einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichs-rücklage |
1.014.700 EUR |
2. |
im Finanzplan mit |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
5.222.500 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
6.210.500 ÉUR |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
4.015.200 ÉUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
3.559.400 EUR |
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. |
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
0 EUR |
2. |
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
500.000 EUR |
3. |
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
0 EUR |
4. |
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
8,22 Stellen |
§ 3
(1) Der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 und § 84 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt jeweils 10.000 EUR.
(2) Die Wertgrenze, ab der Investitionen einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 Euro festgesetzt. Davon ausgenommen sind Baumaßnahmen. Diese sind einzeln darzustellen.
(3) Als erheblich im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 1 GO gelten für die Entstehung eines Jahresfehlbetrages 3 % der Aufwendungen als erheblich. Eine erhebliche Vergrößerung des veranschlagten Fehlbetrages gem. § 80 Abs. 2 Nr. 1 GO liegt bei einer Abweichung von 10 % vor.
§ 4
Übertragbar in das nächste Haushaltsjahr sind Aufwendungen, die nicht zu einem Budget gehören und die dazugehörigen Auszahlungen, wenn sie aus zweckgebundenen Erträgen und den dazugehörigen Einzahlungen finanziert werden, sofern diese Erträge noch nicht zweckentsprechend verwendet wurden.
§ 5
(1) Die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets sind mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschrei-bungen und der Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen sowie Sonderposten gegenseitig deckungsfähig.
(2) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie aus Finanzierungstätigkeit eines Budgets sind gegenseitig deckungsfähig, soweit der Haushaltsplan keine Einschränkungen ausweist.
(3) Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen eines Budgets berechtigen vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bürgermeisterin grundsätzlich zur Leistung von Mehraufwendungen und den dazugehörigen Auszahlungen innerhalb eines Budgets. Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen aus der Erstattung von Personalaufwendungen können nur für Personalmehraufwendungen und den dazugehörigen Mehrauszahlungen verwendet werden.
(4) Gemäß. § 20 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 GemHVO werden unter vorbenannten Bewirtschaftungsregeln folgende Teilpläne zu einem Budget erklärt:
Die Teilpläne 21105 bis 24101 bilden gemeinsam ein Budget.
Die Teilpläne 53110 bis 53111 bilden gemeinsam ein Budget.
Alle anderen Teilpläne bilden einzeln für sich ein Budget.
Nachstehende Personen sind für die von Ihnen zu verwaltenden und zuständigen Produktsachkonten für die folgenden Bereiche mit den Haushaltseinschätzungen sowie der Kostenkontrolle bestimmt:
- 12601 Freiwillige Feuerwehr Borstel-Hohenraden Wehrführer
- 21101 Grundschule Borste-Hohenraden Schulleitung
- 57301 Bauhof Borstel-Hohenraden Bauhofleitung
Rellingen, 17.12.2024
Gemeinde Borstel-Hohenraden
Der Bürgermeister
gez. Kähler