Hilfsnavigation

Volltextsuche

Wappen Borstel-Hohenraden Wappen Ellerbek Wappen Kummerfeld Wappen Prisdorf Wappen Tangstedt
Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
Schrift
Kontrast

Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.





Genehmigung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nordöstlich der Pinneberger Straße in einer Tiefe (nach Norden) von ca. 120 m und ca. 90 m westlich des Grundstücks Haselweg Nr. 3 (Montblanc) 08.11.2024 


Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Ellerbek
Genehmigung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nordöstlich der Pinneberger Straße in einer Tiefe (nach Norden) von ca. 120 m und ca. 90 m westlich des Grundstücks Haselweg Nr. 3 (Montblanc)

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 25.04.2024 beschlossene 24. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nordöstlich der Pinneberger Straße in einer Tiefe (nach Norden) von ca. 120 m und ca. 90 m westlich des Grundstücks Haselweg Nr. 3 (Montblanc) mit Bescheid vom 12.09.2024 Az.: IV 522-59260/2024 nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht.

Alle Interessierten können die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Pinnau, Fachbereich Bauen und Ordnung, Zimmer 8, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, während der Dienststunden (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt unter der Adresse „www.amt-pinnau.de“.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt / der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Rellingen, 08.11.2024

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher       

gez. Harm Kähler

Lageplan 24. Änderung F-Plan Ellerbek

Planzeichnung 24. Änderung F-Plan Ellerbek

Begründung zur 24. Änderung F-Plan Ellerbek

zusammenfassende Erklärung zur 24. Änderung F-Plan Ellerbek

08.11.2024