Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 47 d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Gemeinde Tangstedt 12.08.2024
Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung gemäß § 47 d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tangstedt hat in ihrer Sitzung am 12.10.2023 die Erforderlichkeit der Erstellung des Lärmaktionsplanes beraten und zur Kenntnis genommen – der Inhalt und die Erläuterung zur Durchführung des Verfahrens wurden der Gemeindevertretung mitgeteilt. Da die Gemeinde Tangstedt aufgrund der neuen Berechnungsgrundlage durch das Land Schleswig-Holstein erstmalig dazu aufgefordert ist, einen Lärmaktionsplan durchzuführen, gibt es noch keinen vorhandenen Lärmaktionsplan für eine mögliche Fortschreibung.
Lärmaktionspläne werden gemäß § 47 d Absatz 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bei für die Lärmsituation bedeutsamen Entwicklungen, ansonsten jedoch alle fünf Jahre überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Für die Erstaufstellung der Lärmminderungsplanung 2023/24 erfolgte die Lärmkartierung des Straßenverkehrslärms durch das Landesamt für Umwelt Schleswig-Holsteins für die Gemeinde Tangstedt.
Ziel und Zweck der Planung
Der Lärmaktionsplan (LAP) stellt Lärmproblematiken und -auswirkungen in betroffenen Gebieten der Gemeinde Tangstedt dar und zeigt Lösungsansätze auf. Des Weiteren werden auch Möglichkeiten dargelegt, um ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. Für zukünftige Planungen im Rahmen der Abwägung soll der Lärmaktionsplan auch in anderen kommunalen Planungen, insbesondere Bauleitplanverfahren, einfließen, wobei die Verträglichkeit der unterschiedlichen Zielsetzungen zu werten ist. Auch sonstige Planungsträger sind dazu angehalten, die dargestellten Ziele in ihre Abwägungsprozesse einzubeziehen.
Zeitraum der Beteiligung (Auslegung)
Der Entwurf des Lärmaktionsplans wird in der Zeit vom:
16.08.2024 bis einschließlich 16.09.2024
auf der Internetseite des Amt Pinnau
https://www.amt-pinnau.de/ > Bauleit- und Lärmaktionspläne
veröffentlicht.
Darüber hinaus liegen die Entwurfsunterlagen während des Auslegungszeitraumes im Amt Pinnau, Raum 10, innerhalb der Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zur Einsichtnahme aus. Stellungnahmen sollen während der Veröffentlichungsfrist elektronisch per Email an info@amt-pinnau.de übermittelt werden. Sie können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden (bspw. schriftlich oder mündlich). Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Postanschrift für die Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen:
Amt Pinnau
Hauptstraße 60
25462 Rellingen
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn das Amt Pinnau den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Lärmaktionsplans nicht von Bedeutung ist.
Rellingen, 05.08.2024
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Harm Kähler