Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 47 d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Gemeinde Borstel-Hohenraden 12.08.2024
Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung gemäß § 47 d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
In der Gemeinde Borstel-Hohenraden wurde im Jahr 2008 erstmals ein Lärmaktionsplan aufgestellt. Die Lärmaktionspläne sind fortan regelmäßig alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borstel-Hohenraden hat so in ihrer Sitzung am 28.09.2023 die Erforderlichkeit der Überarbeitung des bestehenden Lärmaktionsplanes beraten und zur Kenntnis genommen – der Inhalt und die Erläuterung zur Durchführung des Verfahrens wurden der Gemeindevertretung mitgeteilt.
Ziel und Zweck der Planung
Der Lärmaktionsplan (LAP) stellt Lärmproblematiken und -auswirkungen in betroffenen Gebieten der Gemeinde Borstel-Hohenraden dar und zeigt Lösungsansätze auf. Des Weiteren werden auch Möglichkeiten dargelegt, um ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. Für zukünftige Planungen im Rahmen der Abwägung soll der Lärmaktionsplan auch in anderen kommunalen Planungen, insbesondere Bauleitplanverfahren, einfließen, wobei die Verträglichkeit der unterschiedlichen Zielsetzungen zu werten ist. Auch sonstige Planungsträger sind dazu angehalten, die dargestellten Ziele in ihre Abwägungsprozesse einzubeziehen. Die nunmehr im Entwurf vorliegende 4. Stufe des LAPs stellt eine Fortschreibung der 3. Stufe auf Grundlage aktualisierter Lärmkarten dar.
Zeitraum der Beteiligung (Auslegung)
Der Entwurf des Lärmaktionsplans wird in der Zeit vom:
19.08.2024 bis einschließlich 19.09.2024
auf der Internetseite des Amt Pinnau
https://www.amt-pinnau.de/ > Bauleit- und Lärmaktionspläne
veröffentlicht.
Darüber hinaus liegen die Entwurfsunterlagen während des Auslegungszeitraumes im Amt Pinnau, Raum 10, innerhalb der Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zur Einsichtnahme aus. Stellungnahmen sollen während der Veröffentlichungsfrist elektronisch per Email an info@amt-pinnau.de übermittelt werden. Sie können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden (bspw. schriftlich oder mündlich). Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Postanschrift für die Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen:
Amt Pinnau
Hauptstraße 60
25462 Rellingen
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn das Amt Pinnau den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Lärmaktionsplans nicht von Bedeutung ist.
Rellingen, 05.08.2024
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Harm Kähler