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Öffentliche Bekanntmachungen

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2. Nachtragssatzung zur Satzung des Amtes Pinnau über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit oder Aufnahme von Asylbewerber/-innen, Aussiedler/-innen und Flüchtlingen 05.08.2024 


2. Nachtragssatzung zur Satzung des Amtes Pinnau über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit oder Aufnahme von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern, Aussiedlerinnen, Aussiedlern und Flüchtlingen vom 22.12.2014

Aufgrund des § 24a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), der §§ 1,2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetztes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) und des § 45 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz – LVwG) in den jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung des Amtsausschusses vom 16.07.2024 folgende Satzung erlassen:

Artikel 1

1.) In der Präambel wird hinter § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein der Abs. 1 eingefügt.

2.) In § 2 wird in den Abs. 5,6 und 7 das Wort „Einweisungsbehörde“ durch „Amt Pinnau“ ersetzt.

3.) § 4 Abs. 1 wird gestrichen und durch folgenden Abs. 1 ersetzt:

(1) Die Benutzungsgebühr beträgt für jede Person 500,00 Euro monatlich. Bei der Errechnung der Benutzungsgebühr nach Kalendertagen wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr zugrunde gelegt.

Artikel 2

Die 2. Nachtragssatzung zur Satzung des Amtes Pinnau über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit oder Aufnahme von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern, Aussiedlerinnen, Aussiedlern und Flüchtlingen tritt am 01.09.2024 in Kraft.

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

Rellingen, den 05.08.2024

gez. Kähler

Harm Kähler

(Amtsvorsteher)

05.08.2024