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Öffentliche Bekanntmachungen

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Wahlbekanntmachung zur Gemeinde- und Kreiswahl am 14. Mai 2023 03.05.2023 


Wahlbekanntmachung zur Gemeinde- und Kreiswahl am 14. Mai 2023

1. Am 14. Mai 2023 finden die Wahlen der Gemeindevertretungen in den Gemeinden Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt statt.

Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr

Mit der Gemeindewahl ist die Kreiswahl des Kreises Pinneberg verbunden.

2. Die Gemeinden Borstel-Hohenraden, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt bilden jeweils einen Wahlkreis.Die Gemeinde Ellerbek ist in drei Wahlkreise aufgeteilt.

Die Gemeinden Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt gehören bei Kreiswahl zum Kreiswahlkreis 22 (Pinnau)

Die Wahlräume befinden sich:

Gemeinde Borstel-Hohenraden,

Grundschule, Quickborner Str. 99, 25494 Borstel-Hohenraden

Gemeinde Ellerbek:

Wahlkreis 001: Feuerwache, Hauptstr. 20, 25474 Ellerbek

Wahlkreis 002: Seniorentreff, Heidkoppelweg 12, 25474 Ellerbek

Wahlkreis 003: Mensa der Hermann-Löns-Schule, Rugenbergener Mühlenweg, 25474 Ellerbek

Gemeinde Kummerfeld:

Grundschule, Bundesstr. 72, 25495 Kummerfeld

Gemeinde Prisdorf:

Gemeindezentrum, Bilsbekraum, Hudenbarg 5, 25497 Prisdorf

Gemeinde Tangstedt:

Gemeindezentrum, Brummerackerweg 5, 25499 Tangstedt

3. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Pass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Bei der Gemeindewahl in den Gemeinden Borstel-Hohenraden, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt hat jede Wählerin und jeder Wähler 7 Stimmen, die beliebig verteilt werden können.

In der Gemeinde Ellerbek hat jede Wählerin und jeder Wähler je 3 Stimmen, die beliebig verteilt werden können.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Für die Gemeindewahl wird ein weißer und für die Kreiswahl ein roter Stimmzettel verwendet.

Bei der Kreiswahl hat jede Wählerin und jeder Wähler eine Stimme.

Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.

4. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Stören des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,

a)    durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b)    durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich im

Bürgerbüro Rellingen-Pinnau, Rathaus Rellingen, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen

die amtlichen Stimmzettel für die Gemeindewahl und für die Kreiswahl, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit den Stimmzetteln (im verschlossen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an den Gemeindewahlleiter absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.

6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).

03. Mai 2023                                         

Amt Pinnau
Der Gemeindewahlleiter

Holm

03.05.2023