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Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
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Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.





Abgabenbescheide über die Grundsteuer A und B für die Gemeinden Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt , über die Hundesteuer für die Gemeinden Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt sowie über die Straß 12.01.2023 


Abgabenbescheide über die Grundsteuer A und B für die Gemeinden Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt , über die Hundesteuer für die Gemeinden Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt sowie über die Straßenreinigungsgebühr für die Gemeinde Tangstedt

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Höhe der Hundesteuer für die amtsangehörigen Gemeinden Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt haben sich nicht geändert. Die Straßenreinigungsgebühr in der Gemeinde Tangstedt hat sich ebenfalls nicht geändert.

Daher werden Abgabenbescheide für das Kalenderjahr 2023 nicht erteilt.

Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheid-Erteilung (auch Dauerbescheid-Erteilung) nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 in der jeweils gültigen Fassung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Hundesteuer wird aufgrund der jeweiligen Satzung der Gemeinden Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt für das Kalenderjahr 2023 ebenfalls in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Straßenreinigungsgebühr wird aufgrund der Satzung der Gemeinde Tangstedt für das Kalenderjahr 2023 ebenfalls in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Für die bis zu dieser Bekanntmachung erteilten Steuerbescheide sind gemäß § 12 Kommunalabgabengesetz in der jeweils gültigen Fassung die im letzten Bescheid festgesetzten Beträge zu entrichten.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung  Widerspruch beim Amtsvorsteher des Amtes Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder auch elektronisch erhoben werden.

Eine Einlegung des Widerspruches per E-Mail entspricht grundsätzlich nicht den geltenden Formvorschriften und wäre daher unzulässig.

Der Widerspruch kann in elektronischer Form durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: info@amt-pinnau.sh-kommunen.de-mail.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Widerspruch gemäß § 80 Abs. 2 der Verwaltungs-gerichtsordnung keine aufschiebende Wirkung hat. Die Frist zur Zahlung wird durch den Widerspruch nicht aufgehoben, insbesondere die Einziehung der angeforderten Angaben nicht aufgehalten.

Diese Form der Steuerfestsetzung ohne Steuerbescheid dient der Verwaltungsvereinfachung und somit der Kostenminimierung.

Rellingen, den 12.01.2023

Amt Pinnau

Die stellv. Amtsvorsteherin

gez. Koll

12.01.2023