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Öffentliche Bekanntmachungen

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Haushaltssatzung der Gemeinde Borstel-Hohenraden für das Haushaltsjahr 2023 06.01.2023 


Haushaltssatzung der Gemeinde Borstel-Hohenraden für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.12.2022 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haus­halts­satzung erlassen: 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.

im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

5.382.900

EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

5.947.800

EUR

einem Jahresfehlbetrag von

564.900

EUR

2.

im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

4.839.100

EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

5.396.900

EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf      

5.540.600

EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf  

5.581.900

EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen auf

2.786.800 EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

 500.000 EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

 0 EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen

Stellen auf

8,06 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer


a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

335 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

335 %

2. Gewerbesteuer

                                         340 %


§ 4

(1) Der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 und § 84 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt jeweils 10.000 EUR.

(2) Die Wertgrenze, ab der Investitionen einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 Euro festgesetzt. Davon ausgenommen sind Baumaßnahmen. Diese sind einzeln darzustellen.

(3) Als erheblich im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 1 GO gelten 3 % der Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit.

§ 5

Übertragbar in das nächste Haushaltsjahr sind Aufwendungen, die nicht zu einem Budget gehören und die dazugehörigen Auszahlungen, wenn sie aus zweckgebundenen Erträgen und den dazugehörigen Einzahlungen finanziert werden, sofern diese Erträge noch nicht zweckentsprechend verwendet wurden.

§ 6

(1) Die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets sind mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschrei-bungen und der Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen sowie Sonderposten gegenseitig deckungsfähig.
Darüber hinaus sind alle Konten im Abschnitt Personalaufwendungen gegenseitig deckungsfähig.

(2) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eines Budgets sind gegenseitig deckungsfähig, soweit der Haushaltsplan keine Einschränkungen ausweist.

(3) Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen eines Budgets berechtigen vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bürgermeisterin grundsätzlich zur Leistung von Mehraufwendungen und den dazugehörigen Auszahlungen innerhalb eines Budgets. Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen aus der Erstattung von Personalaufwendungen können nur für Personalmehraufwendungen und den dazugehörigen Mehrauszahlungen verwendet werden.

(4) Gemäß. § 20 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden unter vorbenannten Bewirtschaftungsregeln folgende Teilpläne zu einem Budget erklärt:

Die Teilpläne 11101 bis 21101 und 25300 bis 61200 bilden jeweils ein Budget.

Die Teilpläne 21105 bis 24101 bilden gemeinsam ein Budget.

Es werden folgende Produkt- /Budgetverantwortliche bestimmt:

  1.  12601             Freiwillige Feuerwehr Borstel-Hohenraden= Wehrführer
  2.   21101            Grundschule Borstel-Hohenraden=                          Schulleitung
  3.   57301            Bauhof Borstel-Hohenraden=                                   Bauhofleitung

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 23.12.2022 erteilt.

Rellingen, 03.01.2023                                                            Gemeinde Borstel-Hohenraden

                                                                                               Der Bürgermeister    

                                                                                               Gez. Kähler

                                                                                               (Kähler)

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Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Borstel-Hohenraden für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen können während der Dienststunden bei der Amtsverwaltung Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen oder auf der Internetseite des Amtes (www.amt-pinnau.de) eingesehen werden.

Rellingen, 03.01.2023   

Amt Pinnau

Der Amtsvorsteher    

06.01.2023