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Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.





Haushaltssatzung der Gemeinde Prisdorf für das Haushaltsjahr 2023 06.01.2023 


Haushaltssatzung der Gemeinde Prisdorf für das Haushaltsjahr 2023   

Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.12.2022 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haus­halts­satzung erlassen: 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.

im Ergebnisplan  mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

5.324.700

EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

5.621.600

EUR

einem Jahresfehlbetrag von

296.900

EUR

2.

im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

5.176.000

EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

5.186.000

EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf      

678.600

EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf  

773.000

EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen auf

640.300 EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

500.000 EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

 0 EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen

Stellen auf

3,33 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer


a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

360 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

380 %

2.Gewerbesteuer

                                          360 %


§ 4

(1) Der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 und § 84 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt jeweils 10.000 EUR.

(2) Die Wertgrenze, ab der Investitionen einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 Euro festgesetzt. Davon ausgenommen sind Baumaßnahmen. Diese sind einzeln darzustellen.

 

(3) Als erheblich im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 1 GO gelten 3 % der Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit.

§ 5

Übertragbar in das nächste Haushaltsjahr sind Aufwendungen, die nicht zu einem Budget gehören und die dazugehörigen Auszahlungen, wenn sie aus zweckgebundenen Erträgen und den dazugehörigen Einzahlungen finanziert werden, sofern diese Erträge noch nicht zweckentsprechend verwendet wurden.

§ 6

(1) Die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets sind mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschrei-bungen und der Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen sowie Sonderposten gegenseitig deckungsfähig.

(2) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie aus Finanzierungstätigkeit eines Budgets sind gegenseitig deckungsfähig, soweit der Haushaltsplan keine Einschränkungen ausweist.

(3) Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen eines Budgets berechtigen vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bürgermeisterin grundsätzlich zur Leistung von Mehraufwendungen und den dazugehörigen Auszahlungen innerhalb eines Budgets. Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen aus der Erstattung von Personalaufwendungen können nur für Personalmehraufwendungen und den dazugehörigen Mehrauszahlungen verwendet werden.

(4) Gemäß. § 20 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden unter vorbenannten Bewirtschaftungsregeln folgende Teilpläne zu einem Budget erklärt:

Die Teilpläne 11101 bis 21102 und 25300 bis 61200 bilden jeweils ein Budget.

Die Teilpläne 21105 bis 24101 bilden gemeinsam ein Budget.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 12.12.2022 erteilt.

Rellingen, 29.12.2022

Gemeinde Prisdorf
Der Bürgermeister

gez. Schwarz

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Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Prisdorf wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Jeder kann im Amt Pinnau, Fachbereich Finanzen, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen,  Zimmer 204 während der Dienststunden oder auf der Internetseite des Amtes Pinnau (www.amt-pinnau.de) Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen.

Rellingen, 03. Januar 2023

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher


06.01.2023