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Öffentliche Bekanntmachungen

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Ellerbek 07.08.2024 


Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Ellerbek

Amt Pinnau für die Gemeinde Ellerbek

Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Ellerbek

Durch die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ vom 18. Juli 2002 sind die Kommunen verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen. Für Ballungsräume und Hauptverkehrsstraßen wurden vom Land Schleswig-Holstein entsprechende Lärmkarten mit Lärmschwerpunkten erstellt.

Die Gemeinde hat mit der Umsetzung des Lärmaktionsplans die Möglichkeit, auf Lärmbelastungen innerhalb der Schwellenwerte hinzuweisen, die der Baulastträger der jeweiligen Lärmquelle bei weiteren oder neuen Baumaßnahmen zu berücksichtigen hat. Weiterhin besteht die Möglichkeit „Ruhige Gebiete“ festzulegen, in denen zukünftig keine lärmrelevanten Vorhaben umgesetzt werden dürfen.

Die Gemeindevertretung Ellerbek hat in Ihrer Sitzung am 04.12.2008 erstmals den Musterlärmaktionsplan beschlossen. Die bestehenden Lärmaktionspläne sind regelmäßig alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ellerbek hat in ihrer Sitzung am 11.10.2023 die Erforderlichkeit der Überarbeitung des bestehenden Lärmaktionsplanes beraten und zur Kenntnis genommen – der Inhalt und die Erläuterung zur Durchführung des Verfahrens wurden der Gemeindevertretung mitgeteilt.

Ziel und Zweck der Planung


Der Lärmaktionsplan (LAP) stellt Lärmproblematiken und -auswirkungen in betroffenen Gebieten der Gemeinde Ellerbek dar und zeigt Lösungsansätze auf. Des Weiteren werden auch Möglichkeiten dargelegt, um ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. Für zukünftige Planungen im Rahmen der Abwägung soll der Lärmaktionsplan auch in anderen kommunalen Planungen, insbesondere Bauleitplanverfahren, einfließen, wobei die Verträglichkeit der unterschiedlichen Zielsetzungen zu werten ist. Auch sonstige Planungsträger sind dazu angehalten, die dargestellten Ziele in ihre Abwägungsprozesse einzubeziehen. Die nunmehr im Entwurf vorliegende 4. Stufe des LAPs stellt eine Fortschreibung der 3. Stufe auf Grundlage aktualisierter Lärmkarten dar.

Zeitraum der Beteiligung (Auslegung)

Der Entwurf des Lärmaktionsplans wird in der Zeit vom:

19.08.2024 bis einschließlich 19.09.2024

auf der Internetseite des Amt Pinnau

https://www.amt-pinnau.de/ > Bauleit- und Lärmaktionspläne

veröffentlicht.

Darüber hinaus liegen die Entwurfsunterlagen während des Auslegungszeitraumes im Amt Pinnau, Raum 10, innerhalb der Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zur Einsichtnahme aus. Stellungnahmen sollen während der Veröffentlichungsfrist elektronisch per Email an info@amt-pinnau.de übermittelt werden. Sie können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden (bspw. schriftlich oder mündlich). Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Postanschrift für die Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen:

Amt Pinnau

Hauptstraße 60

25462 Rellingen

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn das Amt Pinnau den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Lärmaktionsplans nicht von Bedeutung ist.

Rellingen, 05.08.2024

Amt Pinnau

Der Amtsvorsteher

gez. Harm Kähler

07.08.2024