Mobilfunkmasten
Zuständige Behörde:
Leistungsbeschreibung
Eine Vielzahl verschiedener Sendeeinrichtungen wie zum Beispiel Fernsehen, Rundfunk und Mobilfunk umgibt uns heute. Sie strahlen mit unterschiedlichen Sendeleistungen hochfrequente Strahlungsfelder in die Umgebung ab. Im elektromagnetischen Spektrum ist der hochfrequente Strahlungsbereich zwischen 30 kHz und 300 GHz angesiedelt.
Um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, sind in ganz Schleswig-Holstein Funknetze nach dem GSM-Standard (Global System for Mobile Telecommunication) und dem UMTS-Standard (Universal Mobiles Telecommunication System) vorhanden.
An wen muss ich mich wenden?
An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU).
Rechtsgrundlage
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (NISG)
- 26. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über elektromagnetische Felder)
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS).