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Mobilfunkmasten


Zuständige Behörde:


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Leistungsbeschreibung

Eine Vielzahl verschiedener Sendeeinrichtungen wie zum Beispiel Fernsehen, Rundfunk und Mobilfunk umgibt uns heute. Sie strahlen mit unterschiedlichen Sendeleistungen hochfrequente Strahlungsfelder in die Umgebung ab. Im elektromagnetischen Spektrum ist der hochfrequente Strahlungsbereich zwischen 30 kHz und 300 GHz angesiedelt.

Um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, sind in ganz Schleswig-Holstein Funknetze nach dem GSM-Standard (Global System for Mobile Telecommunication) und dem UMTS-Standard (Universal Mobiles Telecommunication System) vorhanden.


An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU).


Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS).