Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
Zuständige Behörde:
Kreis Pinneberg - Fachdienst Umwelt
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Zuständige Behörde:
Kreis Pinneberg - Fachdienst Planen und Bauen
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon:
04121/4502-0
Internet: https://kreis-pinneberg.de/Verwaltung/Fachbereich+Service_+Recht+und+Bauen/Fachdienst+Planen+und+Bauen/Kontakt+_+Zust%C3%A4ndigkeiten.html
Internet: https://kreis-pinneberg.de/Verwaltung/Fachbereich+Service_+Recht+und+Bauen/Fachdienst+Planen+und+Bauen/Kontakt+_+Zust%C3%A4ndigkeiten.html
Leistungsbeschreibung
Ihre Anzeige zur Errichtung, wesentlichen Änderung oder Änderung der Gefährdungsstufe einer Heizölverbraucheranlage reichen Sie rechtzeitig vorher bei der zuständigen Behörde ein. Das Errichten dieser Anlagen ist nicht anzuzeigen, wenn
- für diese Anlage eine Eignungsfeststellung nach dem Wasserhaushaltsgesetz beantragt wird oder
- die Anlage Gegenstand eines Zulassungsverfahrens nach anderen Rechtsvorschriften ist, sofern im Zulassungsverfahren auch die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung sichergestellt wird. Nicht anzeigepflichtig sind in diesem Fall auch zulassungsbedürftige wesentliche Änderungen der Anlage.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefülltes Anzeigeformular
- Detaillierte Unterlagen zur Beschreibung des Vorhabens (Lageplan, Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen)
- Gegebenenfalls Sachverständigengutachten
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige senden Sie mindestens sechs Wochen im Voraus an die zuständige Behörde.