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Bauvoranfrage stellen


Zuständige Behörde:

Kreis Pinneberg - Fachdienst Planen und Bauen
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
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Leistungsbeschreibung

Bevor Sie einen Bauantrag einreichen, können Sie einzelne Fragen zu den Genehmigungsvoraussetzungen mittels einer Bauvoranfrage klären.

Sie erhalten mit einem Bauvorbescheid eine verbindliche Antwort der zuständigen Behörde.

Diese Antwort gehört später zur Baugenehmigung und wird nicht noch einmal geprüft.


An wen muss ich mich wenden?

Untere Bauaufsichtsbehörde


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Alle für die Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel:
    • Beschreibung des Vorhabens
    • Lageplan
    • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
    • Bauzeichnungen
    • Standsicherheitsnachweis
    • Brandschutzkonzept
    • Angaben über die gesicherte Erschließung Antragsformular Bauvoranfrage

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten variieren je nach Dauer der Amtshandlung.


Welche Fristen muss ich beachten?

Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist auf Antrag möglich.


Rechtsgrundlage