Straßenbeleuchtung
Zuständige Behörde:
Amt Pinnau
Hauptstr. 60
25462 Rellingen
Hauptstr. 60
25462 Rellingen
Telefon:
04101/7972-0
Fax: 04101/7972-248
Fax: 04101/7972-248
Ansprechpartner:
Frau Dmoch
Fachbereich Bauen und Ordnung
Hauptstraße 60
25462 Rellingen
Fachbereich Bauen und Ordnung
Hauptstraße 60
25462 Rellingen
Leistungsbeschreibung
Die Straßenbeleuchtungsanlagen gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge und dienen dem allgemeinen Sicherheitsbedürfnis, unabhängig vom Straßenverkehr oder dem Straßenzustand. Sie haben die Aufgabe, den Verkehr zu sichern (Gefahrenabwehr) sowie der Förderung der örtlichen Gemeinschaft zu dienen.
Straßenbeleuchtungsanlagen sind weder Bestandteil der Verkehrssicherungspflicht (Straßenbaulast) noch gehören sie zu den öffentlichen Straßen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bietet Beratung im Bereich der Energie-Optimierungsmöglichkeiten unter anderem bei Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen.