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Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage beantragen


Zuständige Behörde:

Kreis Pinneberg - Fachdienst Planen und Bauen
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
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Leistungsbeschreibung

Das Genehmigungsfreistellungsverfahren ermöglicht Ihnen das Bauen unter bestimmten Voraussetzungen ohne Baugenehmigung.

Innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans können Sie Bauvorhaben durchführen, wenn diese den Festsetzungen des Plans entsprechen. Dazu zählen die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen, solange es sich nicht um Sonderbauten handelt. Ebenso umfasst dies die Modernisierung oder den Ersatz von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering).

Im unbeplanten Innenbereich ist es möglich, Dachgeschosse zu Wohnzwecken umzubauen oder ihre Nutzung zu ändern. Auch die Errichtung von Dachgauben ist in diesem Zusammenhang zulässig, sofern das Gebäude kein Sonderbau ist.


An wen muss ich mich wenden?

Untere Bauaufsichtsbehörde


Rechtsgrundlage