Bauaufsicht
Zuständige Behörde:
Kreis Pinneberg - Fachdienst Planen und Bauen
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon:
04121/4502-0
Internet: https://kreis-pinneberg.de/Verwaltung/Fachbereich+Service_+Recht+und+Bauen/Fachdienst+Planen+und+Bauen/Kontakt+_+Zust%C3%A4ndigkeiten.html
Internet: https://kreis-pinneberg.de/Verwaltung/Fachbereich+Service_+Recht+und+Bauen/Fachdienst+Planen+und+Bauen/Kontakt+_+Zust%C3%A4ndigkeiten.html
Leistungsbeschreibung
Die Bauaufsichtsbehörden haben gemäß § 58 Absatz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) bei der
- Errichtung,
- Änderung,
- Nutzungsänderung,
- Beseitigung,
- Nutzung und
- Instandhaltung
von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
An wen muss ich mich wenden?
- An die Kreise, kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Rechtsgrundlage
- § 58 Absatz 2 Landesbauordnung (LBO)
- § 1 Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO)
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS).