Abgeschlossenheitsbescheinigung
Zuständige Behörde:
Kreis Pinneberg - Fachdienst Planen und Bauen
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon:
04121/4502-0
Internet: https://kreis-pinneberg.de/Verwaltung/Fachbereich+Service_+Recht+und+Bauen/Fachdienst+Planen+und+Bauen/Kontakt+_+Zust%C3%A4ndigkeiten.html
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Leistungsbeschreibung
- Erteilung einer Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist.
- Erforderliche Voraussetzung für das Grundbuchamt der Liegenschaft, um das Teileigentum zu begründen.
Rechtsgrundlage
- § 7 Absatz 4 Nummer 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA)
- Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO)