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Zuständige Behörde:

Kreis Pinneberg - Abteilung Ausländerbehörde
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
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Ansprechpartner:


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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie dann auch einen deutschen Pass und dürfen sich außerdem unbegrenzt in Deutschland aufhalten.

Ihre bisherige Staatsangehörigkeit dürfen Sie behalten.


An wen muss ich mich wenden?

Einbürgerungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte


Welche Gebühren fallen an?
  • Einbürgerungsgebühr: 255,00 Euro,
  • für miteinzubürgernde minderjährige Kinder ohne eigene Einkünfte: 51,00 Euro

Rechtsgrundlage

§ 8ff Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG

§ 8ff Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG