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Handel und Reiseverkehr mit lebenden Tieren innerhalb der EU und mit Drittstaaten: Amtstierärztliche Kontrolle/Gesundheitsbescheinigung


Zuständige Behörde:

Kreis Pinneberg - Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
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Leistungsbeschreibung

Bei der Verbringung aus EU-Ländern und der Einfuhr von lebenden Tieren aus Nicht-EU-Ländern in die Europäische Union (EU), müssen die Tiere von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein. In dieser Gesundheitsbescheinigung wird die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Verbringung/Einfuhr durch eine Amtstierärztin/einen Amtstierarzt bestätigt.

Tiere, welche die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht eingeführt werden. Die Einfuhr von lebenden Tieren muss immer über eine Grenzkontrollstelle erfolgen.

Für das Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU gelten erleichterte Bestimmungen. Grundsätzlich müssen Hunde, Katzen und Frettchen gekennzeichnet sein und einen von der Haustierärztin/dem Haustierarzt ausgestellten EU-Heimtierausweis besitzen, in dem insbesondere die Tollwutimpfung bestätigt wird. Für bestimmte Mitgliedstaaten wie Großbritannien, Irland, Schweden und Malta sind zusätzliche Anforderungen vorgesehen.

Auch das Mitbringen von Hunden und Katzen aus Nicht-EU-Ländern (Haustier Einfuhr) ist nicht ohne weiteres möglich. Setzen Sie sich in diesen Fällen rechtzeitig mit Ihrer Tierärztin/Ihrem Tierarzt oder dem zuständigen Veterinäramt in Verbindung.

Bei Reisen mit Tieren in Nicht-EU-Länder gelten die Bestimmungen dieser Länder.

Wer Hunde oder Katzen aus anderen EU-Ländern verbringt bzw. aus Drittstaaten in die EU einführt, um sie zu verkaufen, hat weiterreichende Vorschriften einzuhalten. Diese können bei der zuständigen Veterinärbehörde oder der Grenzkontrollstelle, über die die Tiere eingeführt werden sollen, erfragt werden.


An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter, Amtstierärzte).


Welche Unterlagen werden benötigt?

Identifikationspapiere der Tiere, zum Beispiel:

  • Heimtierpass,
  • Equidenpass (Identitätsdokument für Pferde)
  • Rinderpass
  • Handelsdokumente
  • Transportbescheinigungen.

Welche Gebühren fallen an?

Für notwendige amtstierärztliche Atteste und Veterinärkontrollen vor Ort werden Veterinärgebühren erhoben. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die zuständigen Veterinärämter der Kreise und kreisfreien Städte.


Rechtsgrundlage