Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen
Zuständige Behörde:
Hauptstr. 60
25462 Rellingen
Fax: 04101/7972-248
Ansprechpartner:
Strategische Steuerung
Hauptstr. 60
25462 Rellingen
Zuständige Behörde:
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Leistungsbeschreibung
Die Schülerbeförderung ist Aufgabe der Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen. Hiervon abweichend ist in einigen Fällen unmittelbar der Kreis Träger der Schülerbeförderung. Für die Durchführung und Organisation dieser Aufgabe sind die Schulträger beziehungsweise die Kreise eigenverantwortlich zuständig.
Von den Regelungen zur Schülerbeförderung sind nicht alle Schülerinnen und Schüler erfasst. So werden für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 und für diejenigen in den kreisfreien Städten keine entsprechenden Leistungen gewährt. Auch für den Besuch berufsbildender Schulen ist keine Schülerbeförderung vorgesehen.
Die weiteren Voraussetzungen für die Schülerbeförderung regeln die jeweiligen Schülerbeförderungssatzungen der Kreise.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung (Fachdienst Schule).
Rechtsgrundlage
§ 114 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG).